ID-Nummer638211
Tierheim NameProjekt Pusztahunde e.V.
RufnameMARTHA
RasseMagyar Agar
Geschlecht/KastriertWeiblich
Alter 3 Jahre
,
5 Monate
Farberehbraun
im Tierheim seit06.04.2025
letzte Aktualisierung11.05.2025
AufenthaltsortAusland
Größe
groß
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Martha wurde weit außerhalb von Ortschaften als Streunerin gefunden. Es stellte sich heraus, dass sie einen Besitzer hatte. Dieser war allerdings verzogen und hat seinen Hund ohne Wasser und ohne Futter zurückgelassen.
Im Tierheim hat sie sich sofort eingelebt und sich mit ihren Artgenossen angefreundet. Sie tat sich dabei nicht schwer, denn sie hat einen freundlichen und lieben, auch menschenfreundlichen Charakter. Martha lernt gerne und ist folgsam, ihrem zukünftigen Besitzer und ihrer Familie gegenüber wird sie sicher sehr liebevoll und treu sein. Sie spielt und badet gerne, hat eine sehr gute Nase und ist sehr ausdauernd.
Was man über den Magyar Vizsla wissen sollte:
Er ist ein intelligenter Jagdhund durch und durch. Und doch ist er ein Sensibelchen, der sofort merkt wenn die Stimmung in seiner Familie nicht in Ordnung ist. An seine Familie bindet er sich eng, er wäre am liebsten überall mit dabei. Gut erzogen ist er ein freundlicher und fröhlicher Hund. Er lernt leicht und er möchte auch lernen und körperlich und geistig beschäftigt werden.
Sollten Sie sich in Martha verliebt haben und ihrer Rasse auch gerecht werden, dann würde ich mich über eine Kontaktaufnahme sehr freuen. Sie können mich per Mail oder per Telefon kontaktieren, ich melde mich dann bei Ihnen zurück.
Martha könnte dann schon bald in ihr neues Zuhause gechippt, geimpft, kastriert und mit ihrem EU-Heimtierausweis reisen.
Ein Test auf Reisekrankheiten erfolgt zeitnah.
Vermittlung: Jacqueline Knapp
Telefon: 06063-5672
Mobil: 0176-53015491
E-Mail: j.knapp@projekt-pusztahunde.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.