45 cm SH/ 13 kg (mit 9 Monaten)
Die zauberhafte Shary lebt noch im Gemeindeshelter in der Nähe von Artemida und möchte dringend dort ausziehen!
Sharys Geschichte:
Wie, warum, wann Shary im Gemeinde-Shelter in der Nähe von Artemida landete, wissen wir nicht. In Gemeinde-Sheltern landen „normalerweise“ Straßenhunde, die von Anwohnern nicht gewollt sind und der Gemeinde gemeldet werden. Und „normalerweise“ war’s das dann für diese Hunde. Gemeinde-Shelter sind nicht mit deutschen Tierheimen zu vergleichen: Kein Mensch sucht in einem Gemeinde-Shelter nach einem neuen Familienmitglied, dorthin kommt kein Besucher, diese Hunde haben keine Chance, jemals eine Familie zu bekommen. Nur ein paar uns bekannte Tierschützer wie Giannis und Xristina versuchen, ab und zu einem Hund aus einem dieser Shelter zu helfen. Die Gehege in so einem Shelter sind klein, dunkel, nicht isoliert, d. h. im Sommer heiß, im Winter kalt, kein Gassigehen, kaum ein Streicheln – einfach NICHTS.
Unser Teammitglied Simone hatte die ganz seltene Gelegenheit, so das Shelter bei Artemida zu besuchen – und traf Shary – und Shary traf sie mitten ins Herz. So jung, so lieb, so traurig, ein Hundekind, das sein ganzes Leben noch vor sich hat – aber bitte, bitte nicht in diesem Shelter.
Lassen Sie uns gemeinsam versuchen, Shary dort rauszuholen, in ein glückliches Leben als Familienmitglied. Gerne zunächst auch in einer Pflegefamilie. Shary DARF einfach nicht in diesem Shelter verloren und vergessen sein. (30.04.2025)
Wenn Sie sich für die süße Shary interessieren und ihr ein liebevolles Zuhause oder eine Zuhause auf Zeit anbieten möchten, wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerin oder füllen Sie direkt den Selbstauskunftsbogen auf unserer Homepage aus.
Ansprechpartnerin Simone Hasenauer
Mobil: 01792189984
E-Mail: s.hasenauer@stray-ev.de
Hier finden Sie Sharys Beitrag auf unser Homepage:
https://stray-einsame-vierbeiner.de/hundekinder-und-teenies/shary/
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.