ID-Nummer518869
Tierheim Namekettenlos e.V.
RufnameTRÜFFEL
RasseMudi-Mix
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 2 Jahre
,
8 Monate
Farbeschwarz
im Tierheim seit01.04.2023
letzte Aktualisierung25.08.2024
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
lebhaft
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Wo sind die Liebhaber von Mudi‘s und welche, die sich mit der Rasse auskennen? Denn hier haben wir ein absolutes Vorzeigemodell. Trüffel ist ein typischer Vertreter seiner Art.
Trüffel ist ein aktiver und verspielter Hund, der uns Menschen sehr zugetan ist. Er genießt die Aufmerksamkeit und möchte allen nur gefallen. Er wäre bestimmt ein idealer Familienhund, um zusammen spannende Abenteuer in der Natur zu erleben oder mit ihm eine Hundeschule etc. zu besuchen. Denn bei ihm ist Auslastung gefragt! Natürlich hätte er auch nichts gegen ausführliche Kuscheleinheiten auszusetzen.
Der hübsche Rüde ist dabei auch sehr sozial und hat keinerlei Probleme mit seinen Artgenossen. Da wir leider nicht viel über seine Vorgeschichte kennen, halt nur, dass er auf der Straße aufgegriffen wurde, wissen wir nicht, ob er jemals ein Zuhause hatte, daher sollten sich seine neuen Besitzer im Klaren sein, dass er am Anfang an die grundlegenden Dinge des gemeinsamen Miteinanders herangeführt werden muss. Da er aber noch jung ist und ein lernwilliger Kamerad, wird das bestimmt kein „Hexenwerk“ sein.
Jetzt bleibt zu hoffen, dass Trüffel nicht einer der Vergessenen wird und lange im Tierheim warten muss, bis jemand ihn in sein Herz schließt und er sich auf den Weg in ein liebevolles Zuhause machen darf.
Alle Hunde aus dem Tierheim Állatbarát Alapitvány reisen selbstverständlich gechipt, geimpft und mit gültigen Traces/EU Ausweis. Zudem bringt das entsprechende Transportunternehmen Ihr neues Familienmitglied bis vor Ihre Haustür (alles in der Schutzgebühr enthalten).
Stand 09/2023
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.