62 cm SH/ 35 kg
Snoopy möchte so gerne seine letzten Jahre bei seinen Menschen verbringen, die ihn lieben und Geborgenheit geben.
Snoopys Leben hat viele Kapitel. Er hat ums Überleben gekämpft, sich einen Platz im Leben erobert, die Freundschaft kennengelernt, tragische Verluste erlebt und wieder eine Rettung erfahren. Das Einzige, was ihm in seinem Leben noch nie begegnet ist, ist eine Familie! Eine Familie, die ihm Sicherheit gibt, die zu ihm steht und der er seine ganze Liebe schenken kann.
Ansprechpartnerin Miriam Balders
Mobil: 0176 24705960
Email: m.balders@stray-ev.de
18.09.2024: Es sind wieder neue Bilder von unserem hübschen Snoopy da. Wir hoffen so sehr, dass der süße Rentner doch noch seinen Lebensabend bei seiner eigenen Familie verbringen darf.
Snoopy ist kein anspruchsvoller Hund. Er liebt es, den Tag gelassen anzugehen. Er ist sehr verschmust. Wenn das Zwingertor einmal für kurze Zeit aufgeht und jemand Zeit für etwas Zuwendung hat, steht Snoopy ganz still da und saugt den Genuss dieses Augenblicks in sich auf – lange muss das wieder halten.
Wir wünschen ihm sehr, dass dieser tolle Hundesenior mit seiner Geschichte noch einmal einen Platz bei Menschen finden kann, die ihn mit seiner Geschichte bedingungslos lieben und damit seine Lebensgeschichte um die bedeutendste aller Erfahrungen erweitern – endlich angekommen zu sein!
Snoopy versteht sich mit anderen Hunden gut, wobei er mit anderen Rüden erst langsam bekannt gemacht werden sollte. Katzen haben in seinem Leben als Futterkonkurrenten keine positive Rolle gespielt, so dass er auch jetzt nicht mehr mit ihnen zusammenwohnen möchte.
Hat Sie Snoopys Schicksal berührt und möchten Sie ihm eine Chance geben, wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerin oder füllen Sie direkt den Selbstauskunftsbogen auf unserer Homepage aus.
Snoopys ganze Geschichte finden Sie hier in seinem Beitrag auf unserer Homepage:
https://stray-einsame-vierbeiner.de/rueden-hunde/snoopy-und-billy/
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.