Name: Olina
Geboren: 03/2021
Rasse: Mischling
Größe: ca. 55 cm
Aufenthaltsort: Griechenland
Kastriert: ja
Gewicht: ca. 28 kg
Wesen: schüchtern und zurückhaltend im Erstkontakt, interessiert, beobachtend, neugierig, verspielt und aktiv, selbstbewusst bei Konflikten mit Artgenossen, intelligent
Verträglich mit: Artgenossen, kennt keine Katzen
Geeignet für Familien: ja - mit größeren, verständigeren Kindern
Der Start ins Leben verlief alles anderer als gut für Olina und ihren Bruder Amon. Sie wurden zusammen mit vier weiteren Geschwistern in einem sehr bedauernswerten und lebensbedrohlichen Zustand gefunden - Überlebt haben leider nur die beiden.
Olina hat sich mittlerweile zu einer wunderschönen jungen Hündin entwickelt. Altersentsprechend ist die 55 cm große Dame mit Artgenossen verspielt, freundlich und für den einen oder anderen Schabernack zu haben.
Leckerchen und Hundespielzeug sind Olinas große Leidenschaft.
Menschen gegenüber zeigt sich Olina prinzipiell aufgeschlossen, aber im Erstkontakt abwartend und zurückhaltend. Sie beobachtet und möchte sicher gehen, dass alles in Ordnung ist- dann lässt sie ihrer Neugierde freien Lauf und möchte die Menschen unbedingt kennenlernen. Ein souveräner Rüden als Gefährte würde ihr sicher gut tun, ist jedoch keine Bedingung, sofern Olinas Familie Geduld und Verständnis aufbringt. Olina freut sich darüber, mit ihrer behutsamen Familie die neue Umgebung zu erkunden, bevor es später dann darum geht, die "Welt zu erobern" und Abenteuer zu erleben.
Für Olina suchen wir ab sofort ein hundeerfahrenes, liebevolles und geduldiges Zuhause, vorzugsweise in einer ruhigen Wohngegend. Das Spazierengehen an der Leine kennt Olina bislang ebenso wenig wie das Leben im Haus. Wir sind aber sicher, dass sie all das durch eine liebevolle aber souveräne Führung schnell erlernen wird.
Du möchtest Olina bei diesem Weg begleiten? Dann freuen wir uns, von dir zu lesen.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.