Der ca. 55 cm große BRANDON war in froher Erwartung auf einen tollen Ausflug mit seiner Familie und seinem Hundekumpel – doch es wurde eine Reise ins Ungewisse ohne Wiederkehr! Die Hunde waren nicht mehr gewollt, kurzerhand wurden sie ausgesetzt und mussten sehen, wie sie alleine zurechtkommen.
Die engagierte Tierschützerin Bea Jagosova wurde auf die verstoßenen Rüden aufmerksam und hat sie in ihrem Shelter in Filakovo aufgenommen. BRANDON ist hier in Sicherheit, doch für einen intelligenten Schäferhund-Mischling ist es eine Katastrophe! Er ist hier geistig völlig unterfordert – wie gerne würde er an der Seite seiner Menschen durchs Leben tollen!
Gerne möchten wir dem freundlichen, mit Artgenossen verträglichen BRANDON helfen, ein schönes Zuhause in Deutschland oder der Schweiz zu finden.
Wir wünschen uns für BRANDON ein Leben in Geborgenheit bei einer aktiven Familie, die gerne mit ihrem Vierbeiner in der Natur unterwegs ist und ihn geistig und körperlich auslasten möchte.
Wer möchte sich mit BRANDON einen treuen Gefährten an die Seite holen und ihm das Hunde-ABC beibringen? Der Besuch einer mit positiver Verstärkung arbeitenden Hundeschule würde ihm sicher viel Spaß bereiten.
Bei Interesse an BRANDON freut sich seine Vermittlerin Iris Lücke auf Ihren Kontakt unter 0163 376 94 98 oder per Mail an i.luecke@casa-animale.de.
Bewerben können Sie sich auch direkt über unsere Selbstauskunft, die Sie hier finden:
https://casa-animale.de/vermittlung/selbstauskunft/ (Link kopieren).
BRANDON wird geimpft, entwurmt und gechipt mit EU-Heimtierausweis nach positiver Vorkontrolle gegen Schutzgebühr in Höhe von € 400,00 vermittelt. Ein Snap 4DX Test (Herzwurm, Lyme-Borreliose, Ehrlichiose und Anaplasmose) wird vor Ausreise durchgeführt und ist inklusive.
In Zwinger- oder Außenhaltung wird BRANDON nicht abgegeben, auch ist von einer Ausbildung zum Schutzdienst abzusehen.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.