Rente wartet in einer Pflegestelle auf ein neues Zuhause. Der hübsche Rendi kam aus einer Tötungsstation ins Tierheim. Rendi zog von dort als Welpe in sein Zuhause. Leider ist es für die aktuelle Familie nicht möglich Rendi weiter bei sich zu behalten und müssen ihn leider abgeben.
Rendi ist erst seit kurzem bei uns auf Pflege. Hier zeigt er sich als sehr freundlicher Hund, aktuell lebt er mit Kindern, drei weiteren Hunden und Katzen im Haushalt, das fuktioniert sehr gut. Rendi ist eigentlich ein toller Hund. Er ist lieb, verkuschelt, verspielt, mutig, intelligent, sportlich, verträglich, stubenrein, kann alleine bleiben, ist im Haus ruhig, beherrscht die Grundkomandos, die Leinenführigkeit ist schon ganz passabel.
Rundum ein echt toller Hund, nur leider steht ihm manchmal sein recht großes Ego im Weg. Denn bei spaziergängen verhält er sich gerne mal wie der König von Deutschland, nichts entgeht seiner Aufmerksamkeit und sein Untertan an der Leine findet er manchmal recht lästig, da fehlt es dann schon an der Ansprechbarkeit und bei Hundebegegnungen kann es schon vorkommen, dass er den Pöbel in seinen Augen ganz schön anraunzt.
Gesucht werden Menschen die sich zutrauen König Rendi vom Tron zu stoßen und ihm klar machen, dass es keinen König in Deutschland mehr gibt und es viel angenehmer ist sich führen zu lassen.
Rendi braucht konsequente Ansagen, er ist sehr intelligent und nutzt Schwächen in der Erziehung sofort aus. Aber Rendi will gefallen und mit Leckerlis lässt er sich gut motivieren.
Rendi möchte beschäftigt werde, Hundesport, Wandern, Radfahren, Joggen er wird eine Bereicherung in allen Aktivitäten sein.
Wer schenkt dem gelehrigen, kleinen Hundemann ein Zuhause auf Lebenszeit?
Rendi zieht kastriert, geimpft, gechipt und mit EU-Heimtierausweis in sein neues Zuhause.
Alle weiteren Infos zum Fellengel und Vermittlungsablauf finden Sie auf der Webseite www.fellengel-in-not.de.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.