Forgotten wurde- wie der Name schon sagt- einfach vergessen. Vergessen von ihren Pflegern, vergessen von der Welt. Die hübsche Hündin lebte 4 lange Jahre lang im staatlichen Tierheim im Norden Portugals. Und obwohl unsere Teresa stets explizit nach den Hunden fragt, die schon lange „hinter Gittern“ sitzen, ist nie jemand auf die Idee gekommen, Forgotten vorzuschlagen, damit sie zu Teresa umziehen kann.
Seit Mai 2022 jedoch ist die 55cm große und 2016 geborene Forgotten nun endlich bei Teresa. Anfangs war alles ungewohnt für die hübsche Maus, zum Beispiel, dass es genug Futter und auch Körbchen für alle gab und sie nicht mehr mit den anderen darum kämpfen musste. Mittlerweile hat Forgotten das verstanden und teilt aktuell mit einem Rüden problemlos ihr Gehege.
Forgotten ist Menschen gegenüber sehr neugierig, aufgeschlossen und lieb, obwohl sie wahrscheinlich bisher noch nicht so viel schönes erleben durfte. Sie lässt sich gern streicheln und geht sogar schon richtig gut an der Leine. Wir vermuten, dass Forgotten vielleicht mal ein Zuhause hatte, aber das können wir nicht mit Sicherheit sagen.
Die ruhige Forgotten, die gern auf einer Decke in der Sonne liegt, soll endlich nicht mehr vergessen, sondern beachtet und geliebt werden. Wer gibt der tollen Maus eine Chance?!
Auf unserer HP tino-ev.de finden Sie auch noch ein Video von Forgotten.
Forgotten kommt gechipt, geimpft, kastriert, auf Mittelmeerkrankheiten getestet und mit EU-Ausweis und gegen Schutzvertrag und Aufwandsentschädigung zu Ihnen. Wir holen die Hunde ausschließlich mit Traces-Papieren nach Deutschland, eine Vorkontrolle ist selbstverständlich. Weitere Informationen zu Mittelmeerkrankheiten und Vermittlungsablauf finden Sie auch auf unserer Homepage tino-ev.de.
Natürlich beantworten wir auch gern alle ihre Fragen in einem Telefonat und besorgen die aktuellsten Informationen aus Portugal.
Sie wird über den Verein „TiNo e.V. - Tiere in Not“ vermittelt.
Kontakt: 0160 98679955
Email: colette@tino-ev.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.