Podenco Ibicenco
geb. 01/2022
aktuell ca. 58cm hoch
Verträglich mit: Rüden und Hündinnen
Katzen und Kinder bisher nicht getestet
Iboya ist die kleinste des Trios. Auch sie wurde mit ihren beiden Geschwistern auf den Straßen von Andalusien aufgegriffen und kam so in die Obhut unserer befreundeten Tierschützer in Spanien. Bis heute verweilt auch Iboya in dem Tierheim.
Iboya wurde ebenfalls wie ihre beiden Geschwister gut aufgepäppelt und die drei haben sich gut erholt. Nach wie vor möchte aber auch Iboya niemand wirklich sehen. Gut, im ersten Kontakt möchte auch Iboya gefühlt etwas unsichtbar erscheinen. Doch ganz schnell baut sie Kontakt zum Menschen auf und wäre dann am liebsten ein kleines Schoßhündchen. Sie braucht einfach nur ein wenig Zeit und Geduld der Menschen. Vielleicht auch ein paar passende Naschereien, die ihr ganz schnell zeigen, dass der Mensch doch ganz toll ist.
Iboya bewohnt in Spanien einen Zwinger mit weiteren Hunden. In den Ausläufen treffen sie dann immer wieder auf andere. Gemeinsam verstehen sie sich recht gut. So ist sie ja auch noch ein bisschen jugendlich und damit immer für ein Späßchen und Spielchen zu haben.
Wir würden uns sehnlichst Menschen für die hübsche Iboya wünschen. Menschen, die gemeinsam mit ihr durchs Leben gehen und ihr die Welt zeigen. Denn für so einen jungen und dynamischen Wegbegleiter, wie Iboya es gerne wäre, kann die Welt da draußen nur noch schöner werden.
Zeigen Sie Iboya die Welt?
Iboya ist selbstverständlich bei Ausreise gechipt, geimpft, kastriert, registriert und vom Tierarzt durchgecheckt. Weiter wurde sie auf die Mittelmeerkrankheiten getestet und bringt in ihr neues Zuhause einen EU-Impfausweis mit.
Alle Bilder, die wir von Iboya haben, haben wir Ihnen oben auf der Seite zu einer Diashow zusammengestellt. Nehmen Sie sich einfach die Zeit und schauen sich die Bilder an, oder klicken Sie auch gerne darauf, um sich das nächste Bild anzuschauen.
Kontakt:
Julia Streitl
julia.streitl@hoffnungsvolle-tierherzen.de
01 77 – 21 16 44 7
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.