ALBIN
Mischling
Geb. ca. August 2020
Kastriert, ca. 57 cm, ca 25 kg
Noch in der Slowakei
Albin hat in seinem kurzen Leben schon einiges mitgemacht und einige Schmerzen ertragen, deswegen wünschen wir uns jetzt ein ganz tolles Zuhause für den lieben, aktiven Kerl.
Albin wurde in der Slowakei angefahren und liegen gelassen. Zum Glück kamen nette Menschen vorbei, die ihn sofort in eine Tierklinik brachten.
Er bekam sofort Infusionen und wurde untersucht, mit dem Ergebnis, das Albin ein paar Frakturen hatte und sofort operiert werden musste.
Er bekam ein Implantat in seine Pfote.
Nach der OP, die gut verlaufen ist, kam er zu uns ins Tierheim und musste dort noch eine zeitlang ruhig gehalten werden und fast 2 Monate später wurde ihm dann das Implantat wieder entfernt.
Nun ist Albin wieder ganz gesund und ohne Einschränkungen.
Bei uns zeigt Albin sich als fröhlicher und ausgelassener Hund. Er liebt die Menschen und lässt sich gerne kuscheln. Er ist vom Verhalten sehr jung geblieben und möchte am liebsten toben und in Bewegung sein.
Albin hat noch nicht so viel gelernt, aber er möchte gefallen und arbeiten.
Der Besuch einer Hundeschule wäre bestimmt ein guter Anfang in der Erziehung. Da er doch recht wild und aufgedreht ist, suchen wir Leute mit Erfahrung und Zeit. Kleine Kinder sollten besser nicht im neuen Zuhause sein, da er dafür einfach noch zu ungestüm ist.
Gerne darf aber ein verspielter Ersthund im neuen Zuhause auf Albin warten, dann können beide toben und rennen und sich im Garten auch ordentlich auspowern und im Idealfall richtet Albin sich in der Erziehung nach dem Ersthund und macht alles problemlos mit.
Haben sie Zeit, Lust und hundeerfahrung um Albin ein tolles Zuhause zu geben, dann melden Sie sich bei mir, ich freue mich auf ihre Nachricht.
Albin kommt gechipt, geimpft, kastriert auf Anaplasmose, Ehrlichiose, Borreliose und Herzwürmer getestet und hat einen EU-Heimtierausweis.
Ansprechpartner
Susan Friz
Handy: 0151 / 24177093
susanfriz@tierschutz-lemuria.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.