ID-Nummer456312
Tierheim NameGrund zur Hoffnung e.V.
RufnameLATINA
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 2 Jahre
,
4 Monate
Farbehellbraun-weiß gefleckt
im Tierheim seit19.09.2022
letzte Aktualisierung19.09.2022
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Latina und ihre Schwester Lala sind beide wirklich zuckersüß! Sie haben am 3. Dezember 2021 ihren Weg über die Hundeklappe ins Tierheim in Dobrich gefunden und leben seitdem dort. Lala war sehr krank, Latina zeigte glücklicherweise keine Symptome, obwohl die beiden immer eng zusammen gewesen waren.
Der Start in das Leben der jungen Hunde (geb. ca. August 2021) war alles andere als schön, aber immerhin sind sie bei uns gelandet und zumindest vor den Gefahren eines Lebens auf der Straße in Sicherheit. Wir hoffen jedoch, dass der Aufenthalt im Tierheim nur ein kurzer Zwischenstopp sein wird auf dem Weg in ein richtiges Zuhause. Für eine optimale Entwicklung sollten Welpen so viele Eindrücke wie möglich sammeln können, damit sie häppchenweise neuen Reizen ausgesetzt werden, diese verarbeiten können und daran lernen.
So muss Latina z.B. erst an das Leben in einem Haus gewöhnt werden, Stubenreinheit lernen, an Verkehr und andere Geräusche behutsam herangeführt werden, sie kennt keine Grundkommandos und kann noch nicht an Geschirr und Leine laufen. All dies sind Aufgaben, die sie an der Seite ihrer Menschen bestimmt gut meistern wird.
Wie sollte es bei jungen Hunden anders sein, Latina ist sehr sozial und versteht sich gut mit ihren Artgenossen. Der dritte im Bunde in ihrem Auslauf ist der kleine Mikey, die drei sind ein gutes Team und verstehen sich gut.
Unsere Latina ist gechipt, geimpft und sie wurde auch schon kastriert. Einer Ausreise nach Deutschland zu ihrer neuen Familie steht also nichts mehr im Wege!
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.