Was wird wohl dazu geführt haben, dass der wunderschöne und stattliche BAK auf der Straße gelandet ist? Wir können es nicht verstehen, dass man so acht- und sorglos mit den liebenswerten und arglosen Tieren umgeht!
Die Tierschützerin Bea Jagosova nahm den ca. 50 cm großen Rüden „aus der Gefahrenzone“ und brachte ihn in ihren Shelter in Filakovo. Hier zeigt sich BAK Menschen gegenüber freundlich und auch mit seinen Artgenossen kommt er prima klar. Er ist noch recht verspielt und zeigt sich glücklich, dass er überhaupt beachtet und versorgt wird.
BAK ist im Shelter in Sicherheit, doch es ist alles andere als ein Ort zum Wohlfühlen – es ist laut und ungemütlich und für Zuwendung und Aufmerksamkeit bleibt kaum Zeit. Deshalb soll BAK so bald als möglich nach Deutschland oder in die Schweiz in ein eigenes Zuhause vermittelt werden.
Ein Traum wäre, wenn BAK bald sein Köfferchen packen und in sein endgültiges Zuhause reisen dürfte. Der liebe Schnuffel hat noch sein ganzes Leben vor sich, er sollte spielen und über grüne Wiesen flitzen dürfen und nicht eingesperrt sein! Vermutlich durfte der junge Rüde noch nicht viel kennenlernen, der Besuch einer mit positiver Verstärkung arbeitenden Hundeschule würde ihm sicher gut gefallen um das Hunde-ABC zu lernen.
Wer BAK spüren lassen möchte, wie sich ein behütetes Leben in Geborgenheit anfühlt, wendet sich bitte an seine Vermittlerin Iris Lücke unter 0163 376 94 98 oder per Mail an i.luecke@casa-animale.de.
Bewerben können Sie sich auch direkt über unsere Selbstauskunft, die Sie hier finden:
https://casa-animale.de/vermittlung/selbstauskunft/ (Link bitte kopieren).
BAK wird kastriert, geimpft, entwurmt und gechipt nach positiver Vorkontrolle mit Schutzvertrag gegen Schutzgebühr in Höhe von € 400,00 vermittelt. Ein Snap 4DX Test (Herzwurm, Lyme-Borreliose, Ehrlichiose und Anaplasmose) wird vor Ausreise durchgeführt und ist in der Schutzgebühr enthalten.
Wir vermitteln keine Hunde in Zwinger- oder Außenhaltung, auch ist von einer Ausbildung zum Schutzdienst abzusehen.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.