ID-Nummer455207
Tierheim NameInternationaler Tierschutzverein Grenzenlos e.V.
RufnameSILVA
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 4 Jahre
,
6 Monate
Farbeweiß-schwarz
im Tierheim seit17.10.2023
letzte Aktualisierung17.10.2023
AufenthaltsortPflegestelle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Silva ist eine von 15 Hunden, die Yarina mithilfe des ITV Grenzenlos aus der Ukraine gerettet hat. Sie war in Charkiw als Welpe auf der Straße gefunden worden. Sie wurde in Sisterea aufgenommen. Die Hündin kennt keinerlei Aggression, sie ist nur lieb und verschmust. Sie ist jetzt in Deutschland in einer Pflegestelle des ITV Grenzenlos in Linsburg (Landkreis Nienburg/Weser) und wartet dort auf ein liebevolles Zuhause. Ihr Pflegefrauchen ist Hundetrainerin.
Silva ist eine anmutige sensible Hündin. Sie mag Menschen sehr, aber sie ist bei neuen Bekanntschaften zurückhaltend. Sie hat als Welpe erfahren müssen, dass nicht alle Menschen es gut mit ihr meinen. Nach kurzer Eingewöhnungszeit taut sie auf und ist fröhlich und lustig. Sie freut sich dann sehr über Aufmerksamkeit und Streicheleinheiten. Sie ist ihrem Alter entsprechend munter und verspielt. Daher kommt sie mit anderen Hunden sehr gut aus. Auch mit Katzen hat sie keine Probleme. Sie geht gut an der Leine und möchte überall dabei sein.
Sie sucht ein ruhiges sicheres Zuhause bei Menschen mit Hundeerfahrung und etwas Geduld. Kinder sollten nicht zu klein sein. Ein zweiter verspielter Hund in der Familie wäre sehr wichtig für sie. Silva ist eine bescheidene sanfte Hündin, die viel Liebe braucht.
Silva wurde Mitte 2019 geboren und ist 50 cm groß. Sie ist geimpft, gechipt und kastriert. Vor ihrer Ausreise bekommt sie einen Blutschnelltest.
Bitte, melden Sie sich unter 0157 57973854 oder 0162 9809498, wenn Sie sich für Silva interessieren und sie kennenlernen möchten.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.