Sechs Monate alt (Stand Juni 2022), ein freundlicher, ruhiger Charmeur, mit lustigen Kuhflecken und sensiblen Kulleraugen – das ist unser William.
William wurde vor kurzem von unseren Freunden in Huelva in die Arca aufgenommen. Er war allein unterwegs und Gott sei Dank haben die fürsorglichen Tierschützer das Riesenbaby vor den staatlichen Hundefängern entdeckt. Was für ein Glück aber auch für Sie, denn jetzt haben Sie die Chance, diesen wundervollen Junghund bald in Ihrem Heim, in Ihrem Herzen und (wir wollen ja ehrlich sein) vermutlich auch auf Ihrer Couch begrüßen zu dürfen.
William ist ein großer, kräftiger Mischling, der im Moment schon eine Schulterhöhe von knapp 55cm vorweisen kann. Da unsere sanften Riesen bis zum dritten Lebensjahr wachsen, ist davon auszugehen, dass Williams Familie schon mit 45-50kg Endgewicht rechnen müssen. Aufgrund seiner Größe ist der geniale Clown vielleicht nicht unbedingt ein klassischer Anfängerhund. Unsere freundlichen Giganten brauchen Führung und Sachkenntnis (diese lässt sich aber auch gemeinsam mit einer guten und HSH-erfahrenen Hundeschule erwerben), humorvolle und standfeste Menschen – und sie brauchen Gegenüber, die nicht glauben, dass ihr Hund sich dressieren lässt, die aber Interesse daran haben, einen Vierbeiner an ihrer Seite zu haben, der souverän und sozial, liebevoll und als der perfekte Teamplayer agiert.
William ist ein ruhiger, aufmerksamer, noch etwas schüchterner, aber schon sehr sozialer Hund, der sich nach einem Zuhause sehnt, in dem er Halt findet, die Welt erforschen kann und seine Qualitäten als Kuschelkissen, Seelentröster, bester Freund und Superathlet gleichermaßen unter Beweis stellen darf.
Wenn Sie glauben, dass Sie einen William an Ihrer Seite brauchen und Sie neben Platz und Liebe auch genug Humor haben, um das Leben mit einem Junghund von Williams Größe genießen zu können – nun, dann ab an die Tasten, William freut sich schon darauf, zu erfahren, wo sein Weg ihn hinführen wird.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.