ID-Nummer453984
Tierheim NameHands4Animals e.V.
RufnameKATHA
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich
Alter 1 Jahr
,
9 Monate
Farbeschwarz-weiß
im Tierheim seit01.08.2022
letzte Aktualisierung03.03.2023
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
lebhaft
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen, Katzen
*Alter: ca. 5 Monate
*Geschlecht: weiblich
*Größe: bleibt klein-mittelgroß
*Rasse: Mischling
*Besonderheiten: Katha ist ein liebes, freundliches aufgeschlossenes Hundemädchen
*Aufenthaltsort: Ausland
*Status: 08/2022
Katha – freundliches Hundemädchen sucht Lebensplatz
Katha ist eine freundliche, ca. 5 Monate alte Mischlingshündin. Katha lebte für kurze Zeit bei einem Mann. Dieser hatte damals zwei trächtige Hündinnen von der Straße geholt und sich um die beiden gekümmert. Dort lebten die Hündinnen dann mit ihren Welpen, eine davon war Katha. Die Welpen wuchsen schnell heran und die Gefahr, dass die Nachbarn die Hunde „entsorgen“ wurde immer größer. Daher hat der Mann unsere Tierschützer gebeten die Hunde im Asyl aufzunehmen.
Katha ist ein typisches junges Hundemädchen. Sie liebt es zu toben, fressen und mit ihren Geschwistern zu spielen. Sie ist eine freundliche und liebe Hündin, welche auch die Aufmerksamkeit der Menschen genießt. Bisher kennt Katha kein Zusammenleben in einer Wohnung/in einem Haus. Deswegen wünschen wir uns Menschen, die ihr mit Verständnis und Geduld das neue Leben zeigen und auch das Hunde 1×1 beibringen.
Fülle gern die Selbstauskunft aus, wenn du Katha in deiner Familie aufnehmen möchtest.
Katha ist
*entwurmt
*geimpft
*gechipt
Sie wird nur vermittelt mit
*positiver Vorkontrolle
*Schutzvertrag
*Schutzgebühr von 390€
Hier kommst du zum Profil von Katha.
https://hands4animals.de/project/katha/
Bei Interesse kannst du ganz einfach die Selbstauskunft ausfüllen. Diesen findest du in Kathas Steckbrief unter dem Reiter "Adoptier mich".
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.