ID-Nummer448458
Tierheim NameSardinienhunde e.V.
RufnameBELLA3
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich
Alter 2 Jahre
,
2 Monate
Farbeschwarz-braun
im Tierheim seit19.07.2022
letzte Aktualisierung19.07.2022
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
BELLA 3 – voller Lebensfreude
Nicht immer müssen Hunde aus dem Tierschutz irgendwelche Defizite mit sich bringen – so scheint es auch bei Bella 3 zu sein!
Sie lebte bisher auf der Straße, doch hat dieses triste und mühsame Leben bisher wohl noch keine Spuren auf ihrer Seele hinterlassen.
Kaum bei Barbara angekommen, lief sie schon neugierig und gut gelaunt umher, mit den anderen Hunden dort kam sie von Anfang an gut klar.
Bei Fragen zu unseren Schützlingen, oder aber wenn Sie BELLA 3 einen Platz als Familienmitglied auf einer Endstelle anbieten möchten, dann melden Sie sich bitte bei: kontakt@sardinienhunde.org.
Sie erhalten dann per Mail im ersten Schritt unsere allgemeinen Infos zum Vermittlungsablauf bzw. zur Pflegestelentätigkeit und unser Formular zur Selbstauskunft.
Aktuell verfügbare Bilder und Videos finden Sie auf der jeweiligen Vermittlungsseite auf unserer Homepage.
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Neue Bilder von der fröhlichen Bella.
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Es gibt neue Fotos von Bella3.
Steckbrief
Geburtsdatum: ca. 07/21
Chip: noch nicht
Rasse: Mischling
Geschlecht: weiblich
Schulterhöhe: ca. 48 cm
Kastriert/sterilisiert: noch nicht
Handicap: -
Katzenverträglichkeit: unbekannt
Jagdtrieb: unbekannt
Mittelmeercheck: nach Einreise
Impfstatus: Grundimmunisierung
Die von uns in die Vermittlung genommenen Hunde kennen wir alle persönlich, die Beschreibung der Hunde schildert das aktuelle Verhalten bei unserem Kooperationspartner. Wertvolle Informationen dazu erhalten wir auch regelmäßig von unseren Kollegen vor Ort (Pflegern und Tierärzten). Das Geburtsdatum wird beim Setzen des Chips vom Amtstierarzt festgelegt.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.