ndújar, den 11.06.2022
Wunderbarer Abel, wie Deine ersten drei Lebensjahre verlaufen sind, kannst Du uns leider nicht erzählen, doch was wir wissen, ist, dass Du am Ende nicht mehr gewollt warst und im Tierheim von Jaén gelandet bist. Da wir derzeit über freie Kapazitäten verfügen, haben wir mehrere Hunde aus Jaén aufgenommen, so auch Abel.
Abel zeigt sich bei uns als anfangs etwas schüchterner, eher ruhiger Hund. Gibt man ihm Zeit, fasst er Vertrauen und lässt er sich auch anfassen. Abel lebt mit Artgenossen zusammen und versteht sich mit allen sehr gut. Wir würden uns freuen, wenn er in Zukunft ebenfalls nicht alleine leben müsste.
Abel wurde positiv auf Leishmaniose getestet und wird bereits medikamentös behandelt. Auch eine Autovakzintherapie ist in Planung. Doch sie sollte kein Grund sein, Abel nicht zu adoptieren, denn die Leishmaniose ist schon lange kein Todesurteil mehr, kann der Hund doch – ist er medikamentös gut eingestellt und weiß man ein paar Dinge zu beachten – ein langes und gesundes Leben führen. (Einen Überblick über die Mittelmeerkrankheiten finden Sie auf unserer Homepage, gerne können Sie aber auch mit Ihren Fragen direkt an uns herantreten.)
Ein Galgo Español stellt vielfältige Ansprüche an seine Besitzer. Galgos sind wundervolle, sanfte Hunde, besitzen jedoch einen starken Bewegungsdrang und in der Regel einen ebenso ausgeprägten Jagdtrieb. Abel benötigt die Möglichkeit, sich auf sicher eingezäuntem Gebiet frei bewegen zu können. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld darüber, ob ein Galgo zu Ihnen passen könnte – gerne beantwortet natürlich aber auch Abels Vermittlerin und Galgoexpertin Lea Kubina Ihre Fragen.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
ufenthaltsort Spanien / Andújar
Größe ca. 68 cm
Listenhund nein
Katzenverträglich unbekannt
Vermittlungsgebiet Bundesweit
Schutzgebühr 270 € zzgl. Transportkosten (ca. 110 €)
Vermittlerin Lea Kubina
E-Mail l.kubina@vergessene-pfoten.de
Telefon 0170 / 33 10 997
www.vergessene-pfoten.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.