ID-Nummer443102
Tierheim NameSalva Hundehilfe e.V.
RufnameJAMAL
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 3 Jahre
,
4 Monate
Farbegrau-beige-braun
im Tierheim seit09.06.2022
letzte Aktualisierung07.12.2022
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
klein
Temperament
lebhaft
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Name: Jamal
Geschlecht: männlich
Rasse: Mischling
geb: 01.08.2020
Größe: ca. 35 cm
Kastriert: ja, bei Ausreise
Andere Hunde: ja
Katzen: unbekannt
Kinder: ja
Handicap: nein
Aktueller Standort: Polen
Jamal – klein, aber oh-ho!
Jamal ist ein junger Rüde, der überall vorne mit dabei ist. Er springt, rennt, bellt - sein Akku wird so schnell nicht leer. Dahinter steckt natürlich auch ein Mangel an
Erziehung, denn im Tierheim lernt man nicht das Hundeeinmaleins und als junger Hund wird man da natürlich auch weder geistig noch körperlich ausgelastet. Jamal kann also noch nicht viel, aber er ist bereit, alles zu lernen, was ihm seine neue Familie beibringen und zeigen wird. Ganz oben auf der Wunschliste dieses witzigen kleinen Kerls stehen Menschen, die genauso aktiv sind wie er und bei denen und mit denen er ein Hundeleben lang ganz viel erleben kann. Wenn er noch einen Wunsch frei hätte, würde er sich ein Haus mit Garten wünschen, in dem er sich nach Herzenslust austoben kann. Jamal übt gerade, an der Leine zu gehen, hat aber noch nicht wirklich verstanden, dass die Aufgabe nicht darin besteht, möglichst viel zu ziehen. Der Besuch einer Hundeschule wäre bestimmt hilfreich, dann wird der schlaue Bursche sicher schnell verstehen, was man von ihm möchte.
Unsere Hunde werden nach Übersendung eines Fragebogens und einer positiven Vorkontrolle mit einem Schutzvertrag sowie gegen die Entrichtung einer Schutzgebühr vermittelt.
Die Hunde des SALVA Hundehilfe e. V. sind geimpft (grundimmunisiert) und entwurmt.
Laura Drews
017664960614
laura.drews@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.