Kira ist eine ca. 2/2021 geborene Rauhaarpodenco-Mix-Hündin mit einer Schulterhöhe von ca. 48 cm.
Kira konnte mit Hilfe einer tierlieben Pensionspation im Mai '22 aus der Perrera gerettet werden und wurde in einer Pension in Linares/Spanien in Sicherheit gebracht.
Kira zog das große los Anfang November '23 in eine Pflegestelle reisen zu dürfen, dort zeigt sie sich gar nicht mehr so unsicher, sehr agil und bewegungsfreudig, eher draufgängerisch und lieb-frech den anderen Hunden gegenüber.. Was schön mit anzusehen ist; diese Lebensfreude und Fröhlichkeit. Ganz das Gegenteil, wie Kira in der Pension in Spanien war. Sie läuft bereits gut an der Leine, hört auf ihren Namen und ist unheimlich gerne in der Gesellschaft der anderen Hunde in der Pflegestelle, daher sollte auf jedenfall ein sozialer Ersthund im neuen Zuhause vorhanden sein, das tut ihr sehr gut. Kira zieht derzeit defenitiv die Gesellschaft von Artgenossen noch vor der des Menschen vor. Lässt sich aber problemlos anfassen, das Geschirr und Leine anlegen; sie ist derzeit aber kein Kuschelhund.
Mit Artgenossen zeigt Kira sich verträglich, so dass ihr ein sozialer Ersthund sicher gut tun und die nötige Anlehnung und Sicherheit bieten würde. Für ein Leben in der Innenstadt ist Kira vermutlich noch zu unsicher, Stadtrand und ländlich, gerne mit Garten, wäre ein Traum. Das Herumtollen, Rennen und Toben mit den anderen Hunden macht ihr dort sehr viel Spaß. Kinder sollten in ihrem neuen Zuhause nicht vorhanden sein. Diese kann Kira nicht einschätzen und meidet sie stark.
Wir suchen für Kira Menschen mit Ersthund, die Geduld und Ruhe mitbringen und eine kompetente Führung bieten, um ihr Sicherheit zu geben. Wer zeigt Kira, wie toll die Welt sein kann und schenkt ihr das nötige Vertrauen und die Zeit, die sie braucht?
Kira ist bereits geimpft, gechippt und negativ auf Mittelmeerkrankheiten getestet worden. Sie befindet sich in einer Pflegestelle in 27412 Bülstedt.
Die Schutzgebühr für Kira beträgt 430 Euro.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.