ID-Nummer439951
Tierheim NameGrund zur Hoffnung e.V.
RufnameLALA
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 1 Jahr
,
10 Monate
Farbeschwarz-weiß
im Tierheim seit05.06.2022
letzte Aktualisierung17.05.2022
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
schüchtern
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Lala und ihre Schwester Latina sind beide wirklich zuckersüß! Sie haben am 3. Dezember 2021 ihren Weg über die Hundeklappe ins Tierheim in Dobrich gefunden und leben seitdem dort. Lala war sehr krank, sie litt unter Parvovirose und wurde behandelt. Wir freuen uns, dass sie die gefährliche und meist Tod bringende Krankheit überlebt und sich so gut entwickelt hat. Im Vergleich zu ihrer Schwester ist sie jedoch viel kleiner. Die beiden Mädchen teilen sich ihren kleinen Auslauf mit Mikey, die drei sind ein gutes Team und verstehen sich gut.
Der Start in das Leben der jungen Hunde (geb. ca. August 2021) war alles andere als schön, aber immerhin sind sie bei uns gelandet und zumindest vor den Gefahren eines Lebens auf der Straße in Sicherheit. Wir hoffen jedoch, dass der Aufenthalt im Tierheim nur ein kurzer Zwischenstopp sein wird und sie bald entdeckt werden. Für eine optimale Entwicklung sollten Welpen so viele Eindrücke wie möglich sammeln können, damit sie häppchenweise neuen Reizen ausgesetzt werden und diese verarbeiten können.
So müssen sie z.B. erst an das Leben in einem Haus gewöhnt werden, Stubenreinheit lernen, an Verkehr und andere Geräusche behutsam herangeführt werden, Lala kennt keine Grundkommandos und kann noch nicht an Geschirr und Leine laufen. All dies sind Aufgaben, die sie an der Seite ihrer Menschen bestimmt gut meistern werden.
Wie sollte es bei jungen Hunden anders sein, Lala ist sehr sozial und versteht sich gut mit ihren Artgenossen.
Unsere Lala ist gechipt, geimpft und wurde auch schon kastriert. Einer Ausreise nach Deutschland steht also nichts mehr im Wege!
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.