Alter: 01.09.2020
Rasse: Mischling
Größe: ca. 64 cm
Der zuckersüße Fauno kam bereits im September 2021 als einjähriger Jungspund zusammen mit seinem Bruder Frasio ins Canile. Gemeinsam haben sie ihr erstes Lebensjahr bestritten und verbringen nun auch die Zeit hinter verschlossenen Gittern zusammen. Dabei sind die beiden charakterlich unterschiedlichen Brüder nicht aufeinander angewiesen, denn beide verstehen sich auch gut mit anderen Hunden.
Noch wichtiger als andere Hunde ist für den weiß-beigen Fauno die Interaktion mit dem Menschen. Aktiv sucht er den Kontakt mit ihm und zeigt, dass auch Streicheleinheiten gewünscht werden.
Fauno ist der Ruhigere des Zweiergespanns und wirkt ausgeglichen und entspannt. Dennoch ist auch er noch ein junger Hund und hat, wenn er etwas auftaut, sicherlich noch ein paar Flausen im Kopf, mit denen er das Leben seiner neuen Adoptanten interessant und abwechslungsreich gestalten wird.
Als junger, interessierter Hund steht ihm noch das ganze Leben bevor und er ist willig, dies gemeinsam mit seinem Zweibeiner zu erkunden. Noch hat er nicht viel kennengelernt, aber wenn er einmal das Hundeeinmaleins gelernt hat und weiß, wie unsere menschliche Welt funktioniert, wird er sicherlich ein treuer Begleiter sein und das Leben seiner neuen Bezugsperson bereichern.
Haben Sie noch ein Plätzchen auf ihrem Sofa frei und können sich vorstellen, dem flauschigen Fauno die Tür zu ihrem Haus und Garten zu öffnen? Dann melden Sie sich bei uns. Vielleicht wartet Fauno genau auf Sie!
Besuchen Sie Fauno auch auf unserer Homepage www.pro-canalba.eu
Weitere Informationen:
Alter: 01.09.2020
Schulterhöhe: ca. 64 cm
Kastriert: Ja
Krankheiten: keine bekannt, gechipt, geimpft
Schutzgebühr: 350 € + 90 € Transportkostenbeteiligung
Vermittlung: Bundesweit, A, CH
Aufenthaltsort: Italien
Organisation: pro-canalba e.V.
Ansprechpartner: Yvonne Beier
eMail: yvonne.beier@pro-canalba.eu
Telefon: 0173 - 27 88 571
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.