ID-Nummer438688
Tierheim NameSalva Hundehilfe e.V.
RufnameROLF
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 10 Jahre
Farbebraun-grau-weiß
im Tierheim seit06.05.2022
letzte Aktualisierung06.05.2022
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
groß
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Katzen
Name: Rolf
Geschlecht: männlich
Rasse: Mischling
Geboren: 01.02.2013
Endgröße: ca. 65 cm
Kastriert: ja
Andere Hunde: nein
Katzen: ja
Kinder: ja
Handicap: siehe Text
Aktueller Aufenthaltsort: Spanien
Rolf wurde im März 2022 zusammen mit einem anderen Rüden im Tierheim abgegeben, da der Halter verstorben war und sich sonst niemand um die Hunde kümmern konnte. Aufgrund des schlechten Wetters im März und der damit verbundenen Gefahr der Überschwemmung der Zwinger, durfte Rolf nach kurzer Zeit zu einer Pflegestelle ziehen. Dort zeigte er sich anfänglich etwas reserviert, taute aber nach zwei Tagen auf und genoss jede Zuwendung, die ihm zuteil wurde. Mit den Katzen der Pflegestelle kam er gut zurecht, er ging auf Abstand, wenn sie zu nah kam.
Rolf leidet an Epilepsie, ist aber gut eingestellt. Zudem ist er etwas eifersüchtig, deshalb wünschen wir uns für ihn ein Zuhause ohne andere Hunde, wo er die Aufmerksamkeit nicht teilen muss. Im Gegenzug bekommt man jede Menge Zuneigung von Rolf zurück.
Er ist stubenrein und kennt schon einige Kommandos. Der liebe Rolf ist kein Hund für den Zwinger. Es wäre so schön, wenn er seine letzten Jahre in einen Zuhause verbringen dürfte, wo er all die Liebe bekommt, die er sich so sehr wünscht.
Wenn Sie sich vorstellen können, dieser grauen Zuckerschnute ein Zuhause zu geben, melden Sie sich bei seiner Vermittlerin.
Die Hunde der SALVA Hundehilfe e.V. sind bei Vermittlung geimpft (grundimmunisiert), entwurmt, auf Mittelmeerkrankheiten getestet und kastriert.
Kontakt: Martina Henning, Tel. 0176 618 990 71 oder martina.henning@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.