ZUHAUSE GESUCHT ??
Hallo, ich bin Titus ??
Alter: ca. 2 Jahre
Gewicht: 23 kg
Größe: 55cm
Kastriert: nein
Standort: Mülheim an der Ruhr
Auch der kleine Titus möchte sich in diesem Beitrag vorstellen und einen passenden Kandidaten für ein neues Für-Immer-Zuhause finden. Leider kann Titus aus privaten Gründen nicht mehr bei seiner aktuellen Familie bleiben und sucht schnellstmöglich eine neue Bleibe.
Titus ist sehr wissbegierig und intelligent. Auch wenn er eher ein ruhiges Wesen ist, liebt er es, sich neuen Aufgaben zu stellen und möchte immer mehr lernen. Leider hat sich Titus aber sehr stark auf seine derzeitige Bezugsperson eingeschossen. Sobald diese nicht in greifbarer Nähe ist, macht sich hier und da auch Unsicherheit bemerkbar. Hier wird auch schon mal der Besuch angeknurrt. Etwas, an dem sich aber sicher mit ein paar Trainingseinheiten arbeiten lässt.
Was Titus nicht ganz geheuer ist, sind Hektik und kleine Kinder. Hier ist es sicherlich von Vorteil, wenn die Kinder im Haushalt schon etwas älter sind und vielleicht auch schon gelernt haben, wie man sich gegenüber einem Hund verhalten sollte.
Grundsätzlich ist Titus kein Hund, der gerne alleine bleibt. Für ihn bedeutet es leider immer noch Stress, wenn er von seinen Menschen getrennt ist. Ebenfalls ein Thema, an dem man noch mit ihm arbeiten sollte. Man kann Titus allerdings auch überall mitnehmen. Bauhaus, Restaurant, ein Besuch bei Freunden oder sogar ein Gang durch die Stadt ist kein Problem für die kleine Nase.
Was allerdings ein Problem darstellt, sind andere Rüden. Denn diese stehen bei Titus nicht wirklich hoch im Kurs. Hier reagiert er bei Spaziergängen häufig über. Lässt sich aber durch Ablenkung und zügiges Weitergehen auch schnell wieder aus der Situation holen.
Wenn ihr Titus bei seiner aktuellen Familie kennenlernen möchtet, schreibt uns gerne eine Nachricht oder füllt die Selbstauskunft auf unserer Website aus.
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Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.