ID-Nummer437417
Tierheim NameSalva Hundehilfe e.V.
RufnameJIM
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 3 Jahre
,
9 Monate
Farbeschwarz-weiß
im Tierheim seit26.04.2022
letzte Aktualisierung26.04.2022
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
groß
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Name: Jim
Rasse: Mischling
Geschlecht: Männlich
Geb.: ca. 04.2019
Größe: ca. 50 cm
Kastriert: vor Ausreise
Andere Hunde: ja
Katzen: unbekannt
Kinder: ja, ältere
Handicap: nein
Aktueller Aufenthaltsort: Spanien/ La Linea
Sie wünschen sich einen Begleiter fürs Leben? Einen treuen und lieben Partner, der Ihr Leben garantiert bereichert? Dann möchte sich Jim gerne bei Ihnen vorstellen!
Jim ist ein dreijähriger Rüde und ein sehr lieber und freundlicher Schatz. Fremden Personen begegnet er sehr freundlich und interessiert. Generell ist er ein offener und neugieriger Charakter, wobei er durch sein "Alter“ nicht mehr ganz so aufgedreht und sehr angenehm ist. Jim würde gerne das Tierheim in La Linea verlassen und zu seiner Familie ziehen. Daher wünscht sich Jim ganz schnell eine Familie, die mit ihm kuschelt, die mit ihm zur Hundeschule geht und ihm das Leben außerhalb des Tierheims zeigt. Mit Liebe und Geduld wird Jim garantiert ein toller Begleiter und Partner fürs Leben.
Sie haben sich in die Fellnase verliebt? Sie wissen, welchen Trubel ein neues Familienmitglied bei seinem Einzug mitbringen kann? Dann melden Sie sich bei seiner Vermittlerin.
Unsere Hunde werden nach Übersendung eines Fragebogens und einer positiven Vorkontrolle mit einem Schutzvertrag sowie gegen die Entrichtung einer Schutzgebühr vermittelt.
Die Hunde des SALVA Hundehilfe e. V. sind geimpft (grundimmunisiert) und entwurmt. Sie werden vor Ausreise auf Mittelmeerkrankheiten getestet.
Ansprechpartner: Laura Rebernik
Mail: laura.rebernik@salva-hundehilfe.de
www.salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.