ID-Nummer434207
Tierheim NameInternationaler Tierschutzverein Grenzenlos e.V.
RufnameSTINE
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 4 Jahre
,
5 Monate
Farbeschwarz-braun
im Tierheim seit02.04.2022
letzte Aktualisierung02.04.2022
AufenthaltsortPflegestelle
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
klein
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Update: Stine wartet in unserer Pflegestelle in Burgdorf bei Hannover auf ein endgültiges Zuhause. Bitte rufen Sie dort an: 05085/955171 oder per email: p.m.engellien@t-online.de
Neuer Text folgt. Nur vorab: Sie ist superlieb!!!
Die niedliche Stine wurde in Rumänien aus dem städtischen Tierheim Oradea gerettet, dort werden die Hunde getötet. Über ihre Vergangenheit ist daher nichts bekannt. Seit Februar 2022 wartet sie jetzt im Tierheim von SOS Dogs in Sisterea auf ein schönes Zuhause. Dabei möchte der ITV Grenzenlos behilflich sein und sie gern in Deutschland vermitteln.
Die hübsche und lustige Stine eignet sich als Familienhund. Sie muss natürlich noch lernen und gut erzogen werden. Einen Haushalt kennt sie wahrscheinlich noch nicht. Im Tierheim ist sie allen gegenüber freundlich und offen. Sie mag ihre Artgenossen und spielt und tobt viel mit ihnen.
Die clevere kleine Dame lernt schnell und möchte den Menschen gefallen.
Sie ist sehr lebendig und bewegungsfreudig, deshalb braucht sie agile und aktive Menschen, die mit ihr viel unternehmen. Ein Garten zum Toben und viel Hundekontakt wären schön für sie. Sie wird ihren Menschen viel Liebe und Freude schenken.
Stine ist ca. im September 2018 geboren und 34 cm groß. Sie ist kastriert, gechipt und geimpft. Vor der Ausreise bekommt sie noch einen Blutschnelltest. Sie ist reisefertig und könnte mit dem nächsten Transport des ITV Grenzenlos ausreisen.
Bitte rufen sie an, wenn sie Stine helfen möchten: 05071 – 4126 oder 0162 9809498.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.