Kontakt: Lisa Flick, Telefon: +49 160 91251661
l.flick@sos-dogs.de
https://sos-dogs.de/nachrichten/wichtig-information-zur-adoption
Update: 25.09.2022
Berta2 ist ein wunderbarer Hund, jung, fröhlich und verspielt.
Sie ist freundlich und aktiv. Liebt es zu rennen, zu spielen und mag sehr gerne Aktivitäten im Freien.
Berta2 wohnt in einer Wohnung in einem großen Mehrfamilienhaus in der Stadt und kennt daher alle Regeln des Stadtlebens. Sie geht gut an der Leine und kennt den Aufzug. Sie liebt es, mit anderen Hunden zu spielen und kommt auch mit Kindern sehr gut klar. Sie mag unwahrscheinlich mit Bällen, Ringen und Kauspielzeug zu spielen.
Berta2 ist ein unermüdlicher, fröhlicher Hund von seltenem, fröhlichem Charakter!
Ein entzückendes, fröhliches Mädchen mit Lächeln und großem Optimismus.
Berta2 wird eine wunderbare Freundin und Begleiterin sein.
Sie wartet schon sehr lange auf ihren Besitzer, sie möchte unbedingt ihre Familie finden.
Berta2 ist bereits kastriert.
Berta ist eine Schwester der Welpen Baks, Buddy, Barni2, Bill2, Bella5,Barby, Bruno5, Brus, Brut, Baster, Buffy, Bruklin, Bkansh, Benny, Bernar, Baget, Barkly, Baden
Barni2, Bill2, Bruno5, Brut Buffy haben ihre Familien in Deutschland gefunden und sind schon Zuhause.
Vorgeschichte:
Am Stadtrand von Moskau, auf dem Fabrikgelände, brachte eine streuende Hündin im Schneefall auf der gefrorenen Straße 12 Welpen (Baks, Barni2, Bill2, Buddy2, Berta2, Bella5, Barby, Bruno5, Brus, Brut, Baster, Buffy) zur Welt. Natürlich waren sie dem Tode geweiht. Es war ein Glück, dass sie von freundlichen Menschen gesehen wurden. Diese Menschen bauten eine Hundehütte aus Pappe und Zweigen für die Hundefamilie, in der die Mutter und die 12 Welpen versuchten zu überleben. Freiwillige Helfer erfuhren von einer Hundefamilie. Sie brachten sie von der Straße in ein warmes Heim.
Berta2 reist geimpft, gechipt, entwurmt und mit russischem Heimtierausweis aus.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.