ID-Nummer405248
Tierheim NameTierrettung International e.V.
RufnameHENRIKE
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Farbebeige
im Tierheim seit24.01.2022
letzte Aktualisierung24.01.2022
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen, Katzen
Hallo ihr da draußen...
Ich bin die kleine Henrike, ich bin schon eine etwas ältere, aber wirklich zauberhafte Hundedame. Leider wollte mich meine Familie nicht mehr behalten, vermutlich bin ich ihnen zu alt uns unleidlich geworden. Die liebe Carmen hat mich nun bei sich aufgenommen, ich darf bei ihr im Haus leben und habe ein weiches Bettchen bekommen. Mit den Hunden hier verstehe ich mich gut. Mit den Katzen ebenfalls. Ich wünsche mir so sehr eine neue Familie, bei der ich meinen Lebensabend genießen darf. Eine zweite Chance sozusagen - denkt ihr das ist möglich?
Henrike könnte in Kürze ausreisen.
Sie reist tierärztlich untersucht, entwurmt, entfloht, gechipt, geimpft, kastriert, auf Mittelmeerkrankheiten inkl. Leishmaniose getestet, mit EU Pass und Traces.
Die Schutzgebühr beträgt 300EUR plus 30EUR für den Kauf des Sicherheitsgeschirres.
Hinweis: Wenn wir unsere Hunde bestimmten Rassen zuordnen, so orientieren wir uns ausschließlich am Erscheinungsbild und am Verhalten (Phänotyp). Diese Zuordnung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen des Vereins und der beteiligten Tierärzte. Die Angaben entsprechen jedoch nicht zwangsläufig den Erbanlagen (Genotyp), zu deren Bestimmung eine DNA-Analyse erforderlich wäre. Die Verhaltens- und Charakterbeschreibung des Tieres beruht auf Beobachtungen der Tierschützer vor Ort bzw. der Pflegestellen und bezieht sich ausschließlich auf die aktuellen örtlichen Verhältnisse in den Auffangstationen oder den Pflegestellen. Nach einer Vermittlung kann oder wird sich die Fellnase charakterlich anpassen und/oder verändern.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.