Alter: Juni 2021
Rasse: Mischling
Größe: Welpe eher mittelgroß werdend (jetzt 49 cm)
Die zauberhafte Flaviana wurde im Juni 2021 geboren und bereits im Alter von gerade einmal 3 Monaten im Canile abgegeben.
Zuvor war sie schon in der ASL-Klinik, da sie einer Resektion des Oberschenkelkopfes unterzogen werden musste.
Zurzeit lebt Flaviana in einer Box mit Ingrun.
Wie man in einem der Videos sieht, ist unsere zauberhafte Maus anfangs schüchtern, und bellt uns aus Unsicherheit an, versucht aber auch sich uns neugierig zu näheren.
Im Spiel wird sie immer freier und man kann sehen, wie sie sich in den kleinen und neugierigen Hund verwandelt, der sie eigentlich noch ist.
Flaviana ist ein kleiner Clown und häufig urkomisch.
Sie sucht den Austausch und die Interaktion mit uns und man kann sehen, dass sie Aufmerksamkeit möchte. Berühren lässt sie sich dabei jedoch nicht gerne, was sicher nur eine Frage der Zeit sein wird.
Schon jetzt lässt sie sich im unter der Bank im geschlossenen Teil ihres Zwingers streicheln und wird ganz ruhig.
Flaviana ist eine lustige Hündin, die erfahrene Menschen braucht, die ihr helfen Vertrauen zu fassen. Menschen die ihr Verhalten verstehen und wissen, dass sie ein sehr ausdrucksstarker und toller Hund ist.
Wenn Sie diese Menschen sind und Flaviana ihr erstes eigenes Zuhause schenken möchten, so melden Sie sich gerne bei ihrer Vermittlerin, dann kann Flaviana schon mit dem nächsten Trapo zu Ihnen reisen.
Besuchen Sie Flaviana auch auf unserer Homepage www.pro-canalba.eu
Weitere Informationen:
Alter: geb. Juni 2021
Schulterhöhe: Welpe eher mittelgroß werdend (jetzt ca. 49 cm)
Krankheiten: keine bekannt, gechipt, geimpft
Schutzgebühr: 395 € + 90 € Transportkostenbeteiligung
Vermittlung: Bundesweit, A, CH
Aufenthaltsort: Italien
Organisation: pro-canalba e.V.
Ansprechpartner: Jana Schwegler
eMail: jana.schwegler@pro-canalba.eu
Telefon: 00 - 41 - 79 55 28 094 (Schweiz)
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.