Name: Mayla
Rasse: Mischlingshündin
Geschlecht: weiblich
Geboren: 01.10.2021
Endgröße: ca. 45 cm
Kastriert: nein, noch zu jung
Andere Hunde: ja
Katzen: nicht getestet
Kinder: ja
Handicap: nein
Aktueller Aufenthaltsort: Bulgarien
Mayla ist eine von neun Welpen, die zuletzt von den bulgarischen Tierschutzkolleg:innen gerettet werden konnten. Derzeit lebt Mayla mit ihren Geschwisterchen bei einer der Tierschützerinnen. Die kleine Maus ist ein Hundekind wie jedes andere auch. Sie ist verspielt, neugierig und munter.
Für Mayla suchen wir ein Für-Immer-Zuhause. Die kleine Nase benötigt ihre eigene Familie, in der sie behütet und geliebt aufwachsen kann. In Mayla kann man sich nur verlieben. Sie ist eine Zaubernase und wird ihre zukünftigen Menschen mit ihrem Wesen verzaubern.
Mayla-Nase sucht IHRE Menschen, die gut vorbereitet sind auf den Einzug eines Hundekindes in sein Für-Immer-Körbchen. Ein Welpe benötigt Zeit und Aufmerksamkeit. Ein Welpe muss erzogen werden. Ein Welpe muss noch viel Erlernen. Dazu gehören das Erlernen der Stubenreinheit und das alleine Bleiben muss geübt werden. Sie sind darauf vorbereitet, dass ihre Lieblingsschuhe zum Spielzeug umfunktioniert werden und dass Tischkanten angenagt werden könnten.
Wenn Sie dieses alles bei Ihrer Entscheidung, einen Welpen zu adoptieren bedacht haben und Mayla Sie verzaubern konnte, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu der zuständigen Vermittlerin der SALVA Hundehilfe auf. Unsere Hunde reisen gechipt,geimpft (grundimmunisiert) und entwurmt in ihr neues Zuhause.
Eines haben alle Hundekinder gemeinsam: Sie benötigen Liebe, Fürsorge, Zeit und Lust auf viel gemeinsame Abenteuer. Sie benötigen verlässliche Beziehungsstrukturen und strukturierte Alltagsabläufe. Und am Ende des Tages sollten alle Hundekinder auf einen Tag zurückblicken, an dem sie geliebt wurden und friedlich, zufrieden und behütet in ihrem Körbchen einschlafen dürfen.
Kontakt: Martina Henning
Tel. 0176/61899071 oder
martina.henning@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.