ID-Nummer403400
Tierheim NameGrund zur Hoffnung e.V.
RufnameSMARI
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 2 Jahre
,
4 Monate
Farbeschwarz
im Tierheim seit13.01.2022
letzte Aktualisierung13.01.2022
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
schüchtern
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
In Smari steckt noch ein kleiner Hasenfuß. Das muss sich unbedingt ändern und deshalb suchen wir nun für ihn ein geduldiges und liebevolles Zuhause. Smari bedeutet auf isländisch "Kleeblatt" und wir hoffen, dass damit ein vierblättriges gemeint ist, das ihm Glück bringt.
Er wurde ungefähr im Juli 2021 geboren und kam mit wenigen Wochen mit Geschwistern ins Tierheim in Schumen. Smari ist der einzige, der überlebt hat. Seine Geschwister waren leider sehr krank und haben es leider nicht geschafft, was uns sehr traurig stimmt.
Smari, der sehr verspielt ist, lebt mit Tani und anderen Hunden in einem gemeinsamen Auslauf und ist wunderbar sozialisiert. Wenigstens die Hundesprache beherrscht er, wenn er sonst auch bisher nicht viel lernen konnte. Leider hatte er keinen engen Kontakt zu Menschen, da unserem Personal die Zeit fehlt, sich intensiv um die Hunde zu kümmern. Er kennt nichts außer seiner kleinen Tierheim-Welt und wird im neuen Zuhause bei Null beginnen. Bisher hat es aber jeder unserer Schützlinge mit Geduld geschafft, sich einzuleben und ein glückliches und artgerechtes Hundeleben zu führen und zu genießen. Smari wird da keine Ausnahme sein.
Er hat seinen ersten kurzen Spaziergang tapfer gemeistert und die neue Umgebung vor den Toren des Tierheimes erkundet. Beim zweiten Mal wird er sicher etwas selbstbewusster sein. Eine eher ländliche Umgebung wäre toll und ein souveräner Ersthund ebenfalls. Dieser könnte Smari die Eingewöhnung ungemein erleichtern.
Smari ist gechipt, geimpft, wird noch kastriert und ist ab Februar 2022 bereit zur Ausreise. Hoffentlich wird 2022 SEIN Glücksjahr.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.