ID-Nummer403166
Tierheim NameSalva Hundehilfe e.V.
RufnameMARTIN
RasseMastin Español
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 8 Jahre
,
7 Monate
Farbebraun-weiß-grau
im Tierheim seit11.01.2022
letzte Aktualisierung11.01.2022
AufenthaltsortPflegestelle
Geeignet für
Alle
Größe
groß
Temperament
schmusebedürftig
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Name: Martin
Rasse: Mastin Espanol
Geschlecht: männlich
Geboren: 07/2014
Größe: ca. 70 cm
Kastriert: ja
Andere Hunde: ja
Katzen: nein
Kinder: ja, ältere
Handicap: nein
Aktueller Aufenthaltsort: 06246 Bad Lauchstädt
*** Zuhause gesucht!***
Unser toller Martin hatte das Glück aus schlechter Haltung geholt worden zu sein und einen winzigen Zwinger gegen eine tolle Pflegestelle getauscht zu haben. Hier erlebte Martin wahrscheinlich das erste Mal in seinem Leben Liebe und Fürsorge und dankt dies seiner Pflegefamilie mit absoluter Treue und Anhänglichkeit. Martin liebt es zu kuscheln! Es scheint fast als wolle er all die verpassten Jahre nachholen.
Martin lebt auf seiner jetzigen Pflegestelle mit zwei älteren Rüden zusammen. Er ist gut mit anderen Hunden verträglich, jedoch gibt es mit einem der zwei Rüden immer mal wieder "Machtkämpfe", sodass wir uns sehr über ein Zuhause ohne weitere Hunde oder mit einer netten Hündin freuen würden.
Martin liebt es draußen im Garten zu liegen, sich zu sonnen und seinem Job als "Aufpasser" nachzugehen. Fremde Menschen werden so von ihm angezeigt. Dieser Tätigkeit würde Martin natürlich auch gern in seinem neuen Zuhause nachgehen, sodass unbedingt ein Garten oder Hof vorhanden sein sollte.
Martin ist eine wundervolle treue Seele, der nun bereit ist seine ganz eigene Familie zu finden und diese mit seiner sanften und wachsamen Art zu vervollständigen.
Können Sie sich vorstellen Martin bei sich aufzunehmen? Dann melden Sie sich gern bei uns!
Kontakt: Annika Radecke, annika.radecke@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.