Alter: 18.12.2019
Rasse: Mischling
Größe: ca. 67 cm
Update Mai 2022: Es gibt neue Fotos unseres zauberhaften Theius, der sehr unter dem Tierheimstress leidet. Er könnte mit dem nächsten Transporter bei Ihnen sein!
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Theius kam zusammen mit seinen Brüdern Thimoty, Tarzan, Tavish und seinen Schwestern Tonya und Tootsie zu uns, und die Geschichte seines Lebens ist im Moment noch sein Geheimnis.
Er ist so wunderschön, aber eben auch ein schwarzer, sehr großer Hund.
Und das heißt, dass er in Italien so gut wie keine Chance auf Vermittlung hat.
Aber das alte Jahr neigt sich dem Ende zu, und Theius hat sich für das neue Jahr vorgenommen, ein eigenes zu Hause zu finden und dort der beste aller Hunde zu sein. Dafür muss er auch nicht ganz von vorn anfangen: So kann er zum Beispiel schon recht gut an der Leine gehen und verträgt sich auch mit anderen Hunden. Uns Menschen ist er sehr zugetan, wenn auch ein wenig zurückhaltender als sein Bruder.
Wir finden, das sind doch recht gute Voraussetzungen für unseren Großen, seine Vorsätze für das neue Jahr umzusetzen.
Und wir wollen ihm dabei helfen, seine Menschen zu finden. Menschen, die vor allem einen Platz für Theius in ihrem Herzen haben. Aber natürlich auch in ihrem Garten ;). Und die neben Liebe, Geduld und Erfahrung auch eine gewisse Standfestigkeit mitbringen, falls er mal an der Leine zieht.
Wenn Sie sich vorstellen können, diese Menschen zu sein, dann melden Sie sich doch bitte bei uns.
Besuchen Sie Theius auch auf unserer Homepage www.pro-canalba.eu
Weitere Informationen:
Alter: 18.12.2019
Schulterhöhe: 67cm
Kastriert: ja
Krankheiten: keine bekannt, gechipt, geimpft
Schutzgebühr: 350 € + 90 € Transportkostenbeteiligung
Vermittlung: Bundesweit, A, nicht in die Schweiz (kurze Rute)
Aufenthaltsort: Italien
Organisation: pro-canalba e.V.
Ansprechpartner: Claudia Binz
E-Mail: claudia.binz@pro-canalba.eu
Telefon: 0172 - 67 70 884
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.