ID-Nummer402238
Tierheim NameTierschutzverein Arca e.V.
RufnameRUMBA
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 3 Jahre
,
2 Monate
Farbeschwarz
im Tierheim seit04.01.2022
letzte Aktualisierung04.01.2022
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Erfahrene
Größe
mittel
Temperament
schüchtern
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Obwohl Rumba nicht der typische Jagdhund für Andalusien ist, sind sich unsere Freunde in Huelva fast sicher, dass sie wie viele andere im Oktober von einem Jäger „aussortiert“ und ausgesetzt wurde. Die hübsche Ebenholzprinzessin wurde in einem Gebiet gefunden, in dem immer wieder verlassene Vierbeiner auftauchen, und Rumba war extrem traurig und verloren.
In der Tierpension „Arca Huelva“ hat sich die zärtliche, knapp zwei Jahre alte (Stand 01/2021) Hündin schon sehr gut entwickelt. Den Mitarbeitern ihres vorübergehenden Heims vertraut sie schon richtig toll und auch mit den anderen Vierbeinern kommt Rumba normalerweise prima aus. Nur beim Fressen zeigt die sonst eher zurückhaltende, stille und ausgeglichene schwarze Schönheit nervös und ängstlich. Sie ist in keiner Form aggressiv, aber sie schlingt und lässt niemanden aus den Augen – vermutlich musste sie bisher um ihr Futter kämpfen und muss nun erst lernen, dass die Tage des Hungerns vorbei sind.
Rumba ist wirklich ruhig und beobachtet vieles noch aus der Entfernung, aber sie sucht von sich aus Kontakt mit den Tierschützern und ist immer sehr traurig, wenn ihre Freunde nach getaner Arbeit nach Hause gehen. Deswegen wünschen wir uns für Rumba eine Familie mit viel Zeit, die ihrem Bedürfnis nach Nähe und Zuneigung nachkommen kann. Geduld und Verständnis werden sicher helfen, Rumba ihre Vergangenheit bald vergessen zu lassen – und dann beginnen die Tage, in denen unser Zuckerstück ihre Welt mit Spaß und Neugierde erkunden und erobern kann, in dem sicheren Wissen, nie wieder verlassen zu werden.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.