Name: Sonny
Geschlecht: männlich
Rasse: Podencomischling
Geb.: 06.10. 2015
Größe: 50 cm
Kastriert: ja
Hunde: ja
Katzen: nicht getestet
Kinder: ab dem Teenageralter
Handicap: nein
Aktueller Aufenthaltsort: Spanien
Sonny war zusammen mit seiner Hundefreundin Cher in einem öffentlichen Tierheim untergebracht. Da dieses Tierheim alle Hunde aufnehmen muss, ist das Heim immer sehr voll und es sind entsprechend viele Hunde zusammen in einem Zwinger. Sonny und Cher gingen aufgrund ihres scheuen Charakters völlig unter. Sie litten sehr unter den dortigen Zuständen, waren extrem gestresst. Zudem bestand die Gefahr, dass sie von den anderen Hunden angegangen, durch den Stress krank werden oder gar sterben könnten.
Unser befreundetes Team erfuhr von ihren Leiden und entschied sich, den beiden Hunden zu helfen. So zogen sie zusammen um, und konnten nach und nach zur Ruhe kommen. Das Leben in einer kleineren Gruppe und mit mehr Ruhe tat beiden Hunden sehr gut.
Beide Hunde verstehen sich gut mit ihren Artgenossen. Sie gehen täglich in der grossen Gruppe in den Auslauf, wobei sie sich sowohl mit Rüden als auch mit Hündinnen verstehen. Ein Katzentest kann vor Ort nicht verlässlich durchgeführt werden.
Sowohl Sonny als auch Cher haben grosse Fortschritte gemacht. Sie haben sich den Helfern etwas angenähert. Trotzdem sitzen die Traumata der Vergangenheit tief, so dass sie Menschen gegenüber nach wie vor scheu sind.
Gesucht wird also ein ruhiger Haushalt mit erfahrenen Menschen, die Sonny Ruhe und Sicherheit vermitteln können und ihn in seinem Tempo ankommen lassen. Wenn Sie diese Menschen werden wollen, melden Sie sich gerne bei Sonnys Vermittlerin, er kann bald ausreisen.
Die Hunde der SALVA Hundehilfe e.V. sind geimpft (grundimmunisiert) und entwurmt und werden vor Ausreise auf Mittelmeerkrankheiten getestet.
Kontakt: Andrea Funk
0173 – 5174297
andrea.funk@salva-hundehilfe.de
www.salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.