ID-Nummer400981
Tierheim NameGrund zur Hoffnung e.V.
RufnameMATHIS
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 1 Jahr
,
11 Monate
Farbetricolor
im Tierheim seit24.12.2021
letzte Aktualisierung24.12.2021
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
lebhaft
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Der eher kleine, fidele Mathis (geb. ca. August 2020) hielt sich im Sommer in der Nähe einer Bar im Zentrum von Schumen auf. Ob er darauf spekuliert hat, dass etwas für ihn abfallen würde oder ob er dort ausgesetzt wurde, wir wissen es nicht. Jedenfalls hat ein Tierheim-Mitarbeiter den fröhlichen Kerl dort aufgegriffen und mit ins Tierheim in Schumen genommen.
Mathis ist einfach immer gut drauf. Er ist sehr aufgeweckt und quirlig, springt und tobt durch seinen Auslauf. Fest steht, dass er ein helles Köpfchen hat und körperlich sowie geistig ausgelastet werden möchte.
Sobald wir seinen Auslauf betreten, klebt er förmlich an uns. Er möchte immer dabei sein und auch gerne im Mittelpunkt stehen. Er ist der ideale Hund für aktive Menschen, die sich keinen allzu großen Hund wünschen. Denn mit 43 cm gehört Mathis bei uns zu den kleineren Vertretern.
Wir waren sehr überrascht, dass er beim ersten Versuch, an Halsband und Leine zu laufen, doch noch etwas überfordert mit der Situation schien. Aber so offen wie er ist, wird er sich schnell daran gewöhnen und bestimmt bald mitflitzen!
Wir können uns vorstellen, dass Mathis ein guter Schüler in der Hundeschule wäre und auch Interesse daran hätte, ein paar Tricks zu lernen. Pfiffig genug ist er dafür allemal!
Mathis ist jederzeit bereit dazu, das Tierheim zu verlassen und bei einer aktiven Familie einzuziehen. Er ist gechipt, hat seine Impfungen und ist kastriert. Er ist einer der wenigen unserer Kandidaten, der evtl. auch aufgrund seines bisherigen Lebensmittelpunktes in einer Stadt ganz gut zurecht kommen würde.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.