ID-Nummer400608
Tierheim NameEin Herz für Streuner e.V.
RufnamePEBBELS
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 3 Jahre
Farbebraun
im Tierheim seit26.09.2021
letzte Aktualisierung19.12.2021
AufenthaltsortPflegestelle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
74226 Nordheim. Junghündin Pebbels konnte im Dezember in ihre Pflegestelle reisen und sucht von hier aus ihre Für-Immer-Familie.
Pebbles kommt ursprünglich aus Cluj, Rumänien. Sie wird auf ca. 1 – 2 Jahre geschätzt und hat eine Schulterhöhe von ca. 45 cm. Pebbels ist eine sehr freundliche und anhängliche Hündin. Sie ist ein richtiger Sonnenschein und versprüht einfach immer gute Laune.
Pebbels hat viel Lust am Trainieren und kann daher schon Sitz, bei Fuß und der Rückruf funktioniert auch schon gut (muss aber weiterhin gefestigt werden). Das Leben im Haushalt lernt sie gerade schrittweise kennen. Treppenstufen steigen ist kein Problem und Autofahren mag sie auch.
Für Pebbels suchen wir ein Paar oder eine Familie mit Kindern ab 10 Jahren. Bei Kleinkinder ist sie nämlich noch unsicher. Wir wissen nicht was Pebbels widerfahren ist, doch auch bei Männern ist sie ängstlich und entspannt erst nach einiger Zeit. Mit der Hündin auf ihrer Pflegestelle versteht sie sich gut. Bei fremden Hundebegnungen ist sie ebenfalls verunsichert, läuft aber nach ein paar Minuten mit dem anderen Hund auch entspannt nebenher. Kleinnager kennt Pebbels. Zu ihrer Verträglichkeit mit Katzen können wir nichts sagen.
Bei Pebbels wurde HD (Hüftdysplasie) diagnostiziert. Im Moment bereitet ihr dies aber keinerlei Probleme und sie hat volle Energie, wie jeder andere Hund in diesem Alter.
Pebbels ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Sie besitzt einen EU-Heimtierausweis und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 405 Euro vermittelt werden.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.