ID-Nummer399772
Tierheim NameEin Freund fürs Leben e.V.
RufnameSPENCER
RasseSaupacker
Geschlecht/KastriertMännlich
Alter 6 Jahre
,
1 Monat
Farbebraun
im Tierheim seit11.12.2021
letzte Aktualisierung11.12.2021
AufenthaltsortPflegestelle
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
groß
Temperament
schüchtern
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen, Katzen
Spencer ist ein 06/2016 geborener Saupacker - Rüde mit einer Schulterhöhe von ca. 70 cm.
Spencer "vom Temnitztal" wurde als Welpe von einem Züchter gekauft und wahrscheinlich privat zu Vermehrungszwecken eingesetzt bevor er als Wanderpokal von Halter zu Halter gehen musste. Da Spencer kein besonders herausforderndes Verhalten zeigt, vermuten wir dass er schlichtweg aus finanziellen Gründen weiterverkauft wurde. Sein letzter Besitzer musste ihn aus privaten Gründen abgeben und bat uns um Hilfe.
Wir suchen nun dringend ein zu Hause oder eine Pflegestelle für Spencer, da er in seiner Übergangsunterbringung nur befristet bleiben kann.
Spencer gibt sich als sanfter Riese sozial gegenüber anderen Hunden und reagiert auf Katzen im Haus und draußen neutral, desinteressiert. Er zeigt bisher keinen Jagdtrieb und geht entspannt an der Leine. Fremden Menschen gegenüber verhält er sich unsicher, defensiv, merkt aber schnell wenn man es gut mit ihm meint und genießt es gekrault zu werden. Auch Kindern begegnet er sanft. Er orientiert sich stark an der Körpersprache seines Gegenübers, kennt aber noch nicht viele Kommandos. Wir vermuten dass Spencer geschlagen wurde, so duckt er sich z.B. wenn man den Arm hebt. Auch die Dunkelheit verunsichert Spencer. Seine Verunsicherung drückt er bisher stets defensiv aus, wir haben z.B. seine Stimme noch nicht gehört, weder in Form von Knurren noch Bellen.
Spencer ist bereits gechippt und geimpft aber nicht kastriert, sein Ahnenbuch ist vorhanden. Er befindet sich in einer Pflegestelle in 03172 Guben.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.