ID-Nummer399244
Tierheim NameTierschutzverein Familienanschluss-gesucht e.V.
RufnameAURA
RasseAmerican Staffordshire Terrier
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 5 Jahre
,
4 Monate
Farbeweiß
im Tierheim seit10.02.2021
letzte Aktualisierung06.12.2021
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Erfahrene
Größe
mittel
Temperament
lebhaft
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Vermittlung nur in die Schweiz möglich!
Schon eine ganze Weile versuchen wir Aura in Portugal zu vermitteln. Leider interessiert sich in Portugal niemand für die tolle Hündin und so wartet sie im Tierheim schon so lange vergeblich auf eine Familie.
Aura ist eine American Staffordshire Terrier Mischlingshündin und Anfang 2017 geboren. Ihre Schulterhöhe beträgt ca. 50-55cm.
Die Hündin hat noch viel Power und liebt lange Spaziergänge. Sicher hätte sie auch viel Freude daran Hundesport oder ähnliches mit ihren neuen Menschen zu machen. Aura ist für alles zu haben. Aura wäre am besten bei aktiven Menschen aufgehoben wo sie noch viel lernen und erleben darf.
Aura findet alle Menschen toll und ist zu jedem freundlich. Aufgrund ihres Temperamentes wollen wir sie jedoch nicht zu kleinen Kindern vermitteln. Und falls es bei Aura in ihrer neuen Familie bereits einen Hund geben sollte wäre das auch kein Problem, die Hündin ist mit anderen Hunden gut verträglich. Es sollte jedoch auch ein aktiver und verspielter Artgenosse sein. Einem Senior würde sie wahrscheinlich schnell auf die Nerven gehen.
Wir wünschen uns für Aura ein Zuhause in ländlicher Umgebung wo es viel Platz zum rennen und toben gibt. Ein eingezäunter Garten wäre perfekt für die Hündin.
Ihre neuen Menschen sollten auch auf jeden Fall schon hundererfahren sein. Unser Kraftpaket ist nicht für Hundeanfänger geeignet.
Natürlich ist Aura kastriert, geimpft, gechipt, hat einen EU-Heimtierausweis und ist NICHT kupiert.
Wenn Interesse an Aura besteht bitte einfach erstmal unseren Selbstauskunftsbogen ausfüllen.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.