ID-Nummer395894
Tierheim NameMenschen pro Tiere e.V.
RufnameKYRA
RasseMagyar Vizsla-Mix
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 1 Jahr
,
8 Monate
Farbeschwarz
im Tierheim seit10.09.2021
letzte Aktualisierung10.11.2021
AufenthaltsortTierheim
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
schmusebedürftig
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Charakter: verspielt, verschmust, zutraulich
Freundlich zu Erwachsenen: ja
Freundlich zu Kindern: ja
Verträglich mit Rüden: ja
Verträglich mit Hündinnen: ja
Verträglich mit Katzen: Nicht getestet
Kyra
Hallo, Hallo, Hallo
meine Name ist Kyra und ich bin eine wunderschöne, schwarze, agile Junghündin die gerne hier aus dem langweiligen Tierheim Alltag entkommen möchte und auf der Suche nach einer neuen Familie ist. Meine bisherigen Besitzer wollten mich wohl nicht mehr und haben mich kurzerhand auf der Straße ausgesetzt. Natürlich war das erstmal ein Schock, den Rückweg habe ich glücklicherweise auch nicht mehr gefunden und so landete ich hier. Zu meinen Pflegern sowie Artgenossen bin ich sehr aufgeschlossen. Man sagt über mich, dass ich neugierig bin und gerne meine Nase beschäftige. Zu meinen Menschen bin ich sehr sanft und verteile unheimlich gerne Küsschen. Das große Hunde ABC kann ich leider noch nicht, aber mit Deiner Hilfe werde ich das mit Sicherheit hinbekommen. Ich hoffe, bald mein Köfferchen packen zu können um Dich und mich glücklich zu machen.
Deine Kyra
Kyra wartet im Tierheim Barcs / Ungarn sehnsüchtig auf Ihre Menschen. Sie könnte bereits bei der kommenden Fahrt dem tristen Tierheimalltag entkommen und in Ihre Arme hüpfen.
Kyra ist gechipt, geimpft, entwurmt und mit einem Spot-on gegen Ekto-Parasiten versehen. Sie wird mit EU- Heimtierpass sowie Sicherheitsgeschirr an ihre Menschen übergeben. Die Schutzgebühr beträgt 310,00 Euro.
Kontakt
Martina Hegmann
Mobil: 0159-04469082
E-Mail: martina@menschen-pro-tiere.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.