ID-Nummer395800
Tierheim NameGrund zur Hoffnung e.V.
RufnameUVA
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 1 Jahr
,
4 Monate
Farbebraun-beige
im Tierheim seit09.11.2021
letzte Aktualisierung09.11.2021
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Die kleine und zierliche Uva, die ungefähr im Januar 2021 geboren wurde, ist auch von klein an im Tierheim in Dobrich. Sie ist dort aufgewachsen und kennt nichts. Außenreize sind ihr noch fremd, dafür kann sie aber wunderbar mit ihren Artgenossen kommunizieren. Das haben viele Hunde bei uns in Deutschland leider verlernt, obwohl es so wichtig ist und Konflikte bei Hundebegegnungen vermeiden hilft.
Uva muss behutsam an alles Neue herangeführt werden. Sie kennt kein Leben in einem Haushalt, sie kennt keinen Straßenverkehr, auch das Laufen an Halsband/Geschirr und Leine wird neu für sie sein. Aber mit "Geduld und Spucke" lernt sie das alles. Unsere Erfahrungen sind da durchweg positiv und wir stehen auch gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Sie lebt in einem großen Bereich des Tierheims mit Gleichaltrigen zusammen, kann sich aber auch zwischen den erwachsenen Hunden frei bewegen und kommt mit allen aus. Sie ist, wen wundert's, sehr gut mit ihren Artgenossen sozialisiert.
Uva ist freundlich im Umgang mit uns Menschen, aber keineswegs aufdringlich. Sie ist eine eher ruhige Hündin. Vielleicht ändert sich das noch. Sind die Hunde erst einmal im neuen Zuhause angekommen, gewinnen sie meist rasch an Zutrauen und Sicherheit, öffnen sich und entwickeln die pure Lebensfreude. Das zu erleben kann man nicht beschreiben. Diese Erfahrung muss man selbst gemacht haben.
Trauen Sie sich und tun Sie sich selbst etwas Gutes!
Es wäre schön, wenn Uva ihren ersten Geburtstag nicht im Tierheim verbringen müsste. Vielleicht geht unser Wunsch ja in Erfüllung und Uva bekommt im Januar 2022 eine leckere Hundetorte. Sie gechipt, geimpft, kastriert und allzeit zur Ausreise bereit.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.