* ca. April 2021 – kleinbleibend (ausgewachsen vermutlich ca. 12 kg) – Furever Land/ noch in Griechenland
Lunas Geschichte in Kürze: Viel wissen wir nicht über Luna: Sie wurde eines Morgens gefunden, angekettet am rückwärtigen Zaun des Furever Land – dass ja niemand beobachten konnte, wie sie ausgesetzt wurde. Ausgesetzt von ihrer Familie, denn es ist aufgrund von Lunas Verhaltens ziemlich sicher, dass sie bei Menschen gelebt hat. Luna hat sich schnell im Furever Land eingelebt, sie ist lebhaft, verspielt, liebt Artgenossen – und hat ihren Glauben an die Menschen nicht verloren. (01.11.2021)
01.11.2021: Tierschützerin Gary vom Furever Land schreibt mit einem Augenzwinkern (nach dem Motto „Humor ist, wenn man trotzdem lacht …“): „Das Furever Land ist in letzter Zeit sehr ‚beliebt‘ – wir haben schon wieder einen Welpen oder genauer gesagt eine Junghündin. Sie war eines Morgens am rückwärtigen Zaun vom Furever Land angebunden.
Die Leute, die auf den Feldern in der Nähe des Shelters arbeiten, bemerkten die Kleine und benachrichtigten unseren Betreuer.
Luna war mit einer Kette am Zaun festgebunden. Sie war ganz ruhig, sie hatte offenbar für sich akzeptiert, dass sie hier warten muss, und war zuversichtlich, dass irgendwann jemand kommt und sich kümmert.
Wir glauben, dass Luna ein Zuhause hatte, denn sie hat ein sehr gutes Benehmen und ist wohl genährt
Sie ist ein fröhliches, unbeschwertes Hunde-Mädchen, das sich eng an Stark und Sushi angeschlossen hat (Luna und Sushi haben ungefähr die gleiche Größe). Die drei toben und spielen zusammen im Freilauf.
In den ersten Tagen war Luna etwas zurückhaltend, als wir sie in den Arm nahmen, wie wenn sie Angst hätte, dass wir ihr etwas anhaben wollten. Aber nach ein paar Tagen war sie mutig geworden, und nun liebt sie es, gedrückt zu werden.
Luna ist, wie wir, zuversichtlich, dass es nicht lange dauert, bis eine Familie auf sie aufmerksam wird und zu sich holt. Haben wir Recht? Sie überlegen schon ….?
380 € Schutzgebühr + 50 € Transportkosten
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.