Nelly - sehnt sich nach Geborgenheit
Geschlecht: weiblich, kastriert
Alter: geb. ca. 2018
Rasse: Mischling
Größe: Schulterhöhe ca. 50 cm
Aufenthaltsort: Tierheim in Sofia
Charakter: zunächst zurückhaltend aber freundlich, neugierig
Oktober 2021:
Nelly hatte eine traurige Kinderstube. Sie war immer eine Außenseiterin, eine Fremde in dieser Welt.
Hatte nie ein Zuhause, nie einen Platz auf der Couch, nie eine Familie. Es war nicht einfach, aber sie hat es geschafft.
Doch sie schaffte es nicht sehr weit, denn sie ging den ganzen Weg als ungewollter Hund von der Straße und ins Tierheim.
Auf der Ladefläche eines Lastwagens.
Nelly kam verängstigt und unsicher an, zweifelte daran, dass sich ihr Schicksal ändern könnte. Wir haben sie so akzeptiert wie sie ist. Sie beobachtete uns aus der Ferne und wir ließen ihr die Zeit, die sie benötigte. Es stellte sich heraus, dass wir nicht ihrem schönen Wesen, sondern ihrem Herzen immer näher kamen.
Wir alle verliebten uns in Nelly und Nelly verliebte sich immer mehr in uns. Es erfüllte ihr Herz mit Freude.
Sie nimmt jeden Tag wie er kommt, jeden Spaziergang als die Reise ihres Lebens. Sie hat die Vergangenheit noch nicht ganz hinter sich gelassen und sehnt sich danach, die Tage auf der Straße und im Tierheim zu vergessen. Sie ist nicht mürrisch, bitter oder zynisch geworden von ihrer Vergangenheit.
Nelly ist eine offene, freundliche Hündin, aber sie ist auch eine selbstbewusste Lady, die Zeit, Geduld, Konsequenz und Wohlwollen benötigt. Anfangs ist Nelly zurückhaltend, wenn man aber erstmal ihr Vertrauen gewonnen hat, orientiert sie sich schnell an ihren Menschen.
Es ist Zeit für einen letzten Umzug in Nellys Leben – der Tag, an dem sie noch einmal auf die Ladefläche eines Lastwagens steigen wird: In unseren Bus. Zusammen mit 21 anderen Glücklichen wird sie dann die Fahrt in ihr Zuhause antreten.
Möchtest du Nelly diese Chance bieten?
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.