Name: Frodo
Rasse: Mischling
Geschlecht: Rüde
Größe: 55 cm
Geboren: 03/2017
Beschreibung
Frodo wurde zusammen mit Yuma in den Straßen auf dem Land gefunden. Unsere spanischen Kollegen vermuten, dass beide zusammen in einem Garten gelebt haben und von dort weg gelaufen sind. Beide waren nicht gechipt und ein Besitzer hat sich nicht gemeldet.
Die Ehrenamtlichen des Tierheims berichten, dass sie sehr liebenswert und besonders nett mit Menschen sind. Frodo und Yuma sind sehr vertraut miteinander und verstehen sich blind. Es scheint als hätten sie ihr bisherigen Leben zusammen verbracht. Sie machen alles gemeinsam.
Da sie im Moment im Tierheim zusammen im Zwinger sind, wissen wir nicht, wie sie sich bei anderen Hunden verhalten würden. Beim gemeinsamen Gassi gehen, bellen sie auch schon mal etwas in Richtung fremder Hunde, was aber nicht verwunderlich ist, da sie ein eingespieltes Team sind.
Insgesamt ist Frodo ruhig und ausgeglichen mit eher niedrigem Energielevel . Er ist fröhlich und zeigt keine Ängste, einfach ein lieber Kerl.
Er kann schon gut an der Leine laufen, wenn Frodo mit Yuma zusammen Gassi geht, laufen beide wie Schlittenhunde dicht nebeneinander.
Ein paar Kommandos kennt er auch schon, sogar auf Deutsch.
Für Frodo wünschen wir uns seine nette, gerne auch sportliche Familie, die ihm ein liebevolles Zuhause schenken möchte. Ein Traum wäre, wenn Frodo und Yuma zusammen bleiben könnten, aber natürlich können sie auch einzeln vermittelt werden. Katzen sollten in Frodos neuem Zuhause nicht vorhanden sein.
Bei Interesse schreiben Sie bitte eine E-Mail an info@tierischgeholfen.de. Bitte beachten Sie, dass wir diese Tätigkeit in unserer Freizeit durchführen. Wir sind alle berufstätig und haben Familie und eigene Tiere bzw. Pflegetiere. Haben Sie bitte Verständnis, wenn wir nicht immer sofort antworten können, wir melden uns baldmöglichst bei Ihnen zurück. Danke!
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.