ID-Nummer389246
Tierheim NameSalva Hundehilfe e.V.
RufnameKUKO
RasseBodeguero Andaluz-Mix
Geschlecht/KastriertMännlich
Alter 13 Jahre
,
2 Monate
Farbeweiß-schwarz-grau
im Tierheim seit20.09.2021
letzte Aktualisierung20.09.2021
AufenthaltsortPflegestelle
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Anfänger
Größe
klein
Temperament
unkompliziert
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Name: Kuko
Geschlecht: männlich
Rasse: Bodeguero-Mix
geb: ca. 2010
Größe: ca. 32 cm
Kastriert: nein
Andere Hunde: ja
Katzen: nein
Kinder: ja
Handicap: nein
MMT: ok
Aktueller Aufenthaltsort: 26683 Bollingen-Saterland
Kuko
Unser Kuko, liebevoll Opi genannt, hatte Glück und konnte auf eine liebevolle Pflegestelle nach Deutschland ziehen. Hier lebt er mit mehreren Hunden, Katzen, Pferden, Kühen, Hühnern und Kaninchen zusammen. Die Kaninchen sind nicht so sein Fall, genauso wenig wie Katzen. Ansonsten ist er verträglich, fröhlich und sein Alter merkt man ihm überhaupt nicht an! Draußen zeigt er sich sehr fit und absolut gelehrig. Kuko könnte wunderbar als Einzelhund leben, denn Menschen sind für ihn das Größte. Seiner Pflegemama weicht er kaum von der Seite. Genauso könnte er aber auch zu einem vorhandenen Hund ziehen, denn er ist ein absolut freundlicher Hund. Im Haus verhält er sich grundsätzlich ruhig, bellt aber wenn er etwas braucht. Es kann dann sein, dass er mal raus muss, oder aber auch, dass er gerne zugedeckt werden möchte. Alles in allem ist Opi ein unkompliziertes und witziges Kerlchen und Anfängergeeignet – ein echter Hauptgewinn. Kuko könnte auch durchaus in der Stadt leben. Das geschäftige Treiben auf der Straße kann ihn nicht aus der Ruhe bringen und laute Nachbarn nicht aus der Reserve locken.
Möchten Sie mit Kuko ausgedehnte Spaziergänge unternehmen und abends gemütlich auf dem Sofa kuscheln? Dann melden Sie sich gerne unter den angegebenen Kontaktdaten.
Kontakt
Ansprechpartner: Anna-Rachel Meynig
Mail: anna.rachel-meynig@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.