ID-Nummer385856
Tierheim NameNiemands Pfoten e.V.
RufnameSARABI
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich
Alter 2 Jahre
,
3 Monate
Farbebrauntöne
im Tierheim seit20.08.2021
letzte Aktualisierung20.08.2021
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
unkompliziert
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
SARABI
geboren: ca. Januar 2021 (wird vom Tierarzt noch abschließend festgelegt)
Geschlecht: weiblich
Größe: noch im Wachstum, wird aber eher mittelgroß bis groß werden (aktuell 37 cm)
Geimpft /gechipt: Ja
Aktueller Aufenthaltsort: Bosnien
SARABI wurde ca. im Januar 2021 geboren und wurde bei unserer Tierschützerin vor Ort abgegeben. Eine Polizeistreife hatte Sarabi gefunden. Einer der Polizisten kannte unser Tierheim und so entschieden sie Sarabi zu uns zu bringen. Wir nahmen Sarabi bei uns im Tierheim auf, in dem sie sich ganz gut eingelebt hat. Sie verbringt viel Zeit mit unseren anderen Welpen und ist nie einer Spielrunde gegenüber abgeneigt. Sie freut sich über jedes liebe Wort und jede sanfte Berührung. Sarabi freut sich nah bei ihren vertrauten Menschen leben zu dürfen und sucht auch gerne den Blick- und Körperkontakt. Sarabi trägt oft ein Lächeln in ihrem Gesicht und man merkt an ihrem gesamten Verhalten, dass sie sehr eine sehr zufriedene kleine Fellnase ist. Sarabi könnte gut zu einem anderen Hund dazu vermittelt werden. Das Laufen an der Leine wird auch in ihrem neuen Zuhause weiter geübt werden müssen.
Sarabi könnte sowohl zu einer Familie mit älteren Kindern ( ab 10 Jahren), wie auch zu einem Paar oder einer allein stehenden Person vermittelt werden.
Wir suchen für sie ein liebevolles Zuhause, in dem sie als vollwertiges Familienmitglied einziehen und leben darf. Zwinger- oder Kettenhaltung sind keine Option für sie.
Wer hat ein schönes Zuhause für Sarabi?
Ansprechpartner:
Gudrun
Handy 01577 6006624
info@niemandspfoten.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.