Faith, w, 2015, 55-60 cm
ZUHAUSE ODER PFLEGESTELLE GESUCHT!
Faith - schüchternes Mädchen
Unsere liebe Faith ist ein ganz tolles und braves Mädchen.
Leider ist sie noch etwas unsicher und schüchtern. Sie hält sich immer in der Nähe des Menschen auf und buhlt um Aufmerksamkeit. Wenn man sie dann streicheln möchte, weicht sie erstmal unsicher zurück.
Streichelt man sie dann, genießt sie dass ganz extrem.
Zwischendrin fordert sie einen zum Spielen auf und freut sich ein Loch in den Bauch.
Faith ist ca. 2015 geboren, rund 50-55 cm groß, kastriert und leider etwas übergewichtig.
Mit ihren Artgenossen ist die hübsche Hündin sehr gut verträglich. Sie hat zu allen Hunden im Zwinger guten Kontakt, geht Streitigkeiten aus dem Weg und spielt gerne mit wechselnden Partnern.
Faith bräuchte händeringend eine liebevolle Familie, die der lieben Maus geduldig und ohne Erwartungshaltung den Weg in "unser" Leben zeigen. Die sie liebevoll-konsequent fördern und fordern ohne sie zu überfordern.
Ein souveräner, freundlicher Zweithund würde Faith den Einstieg sicher erleichtern.
Wenn Kinder im Haushalt leben, sollten diese schon etwas älter und vor allem so verständig sein, dass sie die Regeln des Zusammenlebens mit einem Hund verstehen und akzeptieren.
Faith wird nicht in die Großstadt vermittelt. Ein Garten oder Grundstück wäre von großem Vorteil.
Alle unsere Hunde sind kastriert (außer sie sind zu jung oder es spricht ein gesundheitliches Problem gegen eine Kastration ), haben einen Microchip und EU-Pass, wurden mehrfach geimpft und gegen externe und interne Parasiten behandelt.
Die Schutzgebühr beträgt 400,00 Euro und beinhaltet die gesamten Kosten sowie ein Sicherheitsgeschirr.
Die Vermittlung erfolgt über den Verein SOKO Streuner e.V.! Ansprechpartner für diesen Hund sind Uschi Habeck,
Anke Schuh oder Nicole Schulmeyer
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.