ID-Nummer383133
Tierheim NameNiemands Pfoten e.V.
RufnameBONNY
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 2 Jahre
,
7 Monate
Farbeschwarz-weiß
im Tierheim seit31.07.2021
letzte Aktualisierung31.07.2021
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
unkompliziert
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
BONNY
geboren: ca. Juni 2020 (wird noch vom Tierarzt festgelegt)
Geschlecht: weiblich / kastriert
Größe: mittelgroß (50 cm)
Geimpft /gechipt: Ja
Aktueller Aufenthaltsort: Bosnien
BONNY wurde ca. im Juni 2020 geboren und wurde von unseren Tierschützern vor Ort auf der Müllkippe gefunden. Jemand hatte Bonny mit Absicht über den hohen Zaun geworfen, um auch wirklich sicher zu gehen, dass sie nicht mehr zurück kommen kann. Bonny hatte wohl einige Wochen auf der Müllkippe verbracht bis wir sie fanden. Sie war völlig abgemagert und die eiskalten Nächte hatten ihr sichtlich zugesetzt. Wir nahmen Bonny mit zu uns ins Tierheim, wo sie sich gut eingelebt hat. Sie lebt dort mit anderen Hunden zusammen in einem Rudel. Bonny liebt es in der Nähe ihrer vertrauten Menschen leben zu dürfen. Fremden Menschen gegenüber ist sie im ersten Moment manchmal ein wenig schüchtern zu zurückhaltend gegenüber. Aber nach ein paar lieben Worten und dem ein oder anderen Leckerchen, hat Bonny einen neuen besten Freund gefunden.
Bonny würde sich über ein Zuhause in einer Familie mit Kindern, aber auch bei einem Paar oder einer alleinstehenden Person sehr freuen.
Das Laufen an der Leine wird fleißig mit ihr geübt, muss aber auch dringend in ihrem neuen Zuhause weiter geübt werden.
Wir suchen für sie ein liebevolles Zuhause, in dem sie als vollwertiges Familienmitglied einziehen und leben darf. Zwinger- oder Kettenhaltung sind keine Option für sie.
Wer hat ein liebevolles Zuhause für Bonny frei?
Ansprechpartner:
Gudrun
Handy 01577 6006624
info@niemandspfoten.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.