ID-Nummer382156
Tierheim NameGrund zur Hoffnung e.V.
RufnameBETO
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 1 Jahr
,
6 Monate
Farbehellgrau-schwarz
im Tierheim seit23.07.2021
letzte Aktualisierung23.07.2021
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
schüchtern
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Beto (geb. ca. Dezember 2020) ist einmal mehr ein gutes Beispiel für die Redewendung „Glück im Unglück“. Er kam als Winzling zu uns ins Tierheim in Dobrich und hat seine ersten Lebensmonate dort gut bewältigt. Es ist immer besonders traurig, wenn ein Hund schon als Baby zurückgelassen wird – aber wir sehen es positiv und tun einfach so, als wäre Beto nur zu uns gekommen, um in den Kindergarten zu gehen. Er wächst also gerade in einer festen Gruppe von Junghunden heran und lernt dabei alles, was es über höfliche Umgangsformen unter Hunden zu wissen gibt. Ein gut sozialisierter Hund ist Gold wert!
Seine Erfahrung mit Menschen ist dabei natürlich auf der Strecke geblieben. Er ist Menschen gegenüber sehr freundlich, doch das ändert nichts an der Tatsache, dass Halsband, Leine und das gemeinsame Leben in einem Haus ihm vollkommen fremd sind. Seine zukünftigen Menschen werden ihm all das mit Geduld und Verständnis näherbringen müssen. Aber wir machen uns da keine Sorgen – Beto wird sich bestimmt prima machen. Er möchte jetzt nämlich endlich raus aus dem Kindergarten und endlich in die (Hunde-)Schule gehen!
Wir können uns vorstellen, dass er mit etwas know-how auch mit Katzen zu vergesellschaften ist. Gerne helfen wir dabei.
In einer Familie mit Kleinkindern sehen wir ihn eher nicht.
Über Betos Größe können wir keine zuverlässigen Angaben machen, da er sich mitten im Wachstum befindet. Er ist gechipt, geimpft und kastriert und erfüllt damit alle Voraussetzungen für seine Ausreise. Hoffentlich muss er nicht mehr so lange darauf warten.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.