Name: Questor
Rasse: Dobermann
Geschlecht: Rüde - kastriert –
Geboren: 11.08.2014
Größe/Gewicht: 72 cm/ 40 kg
Verträglich mit Artgenossen: bedingt
Verträglich mit Katzen: nein
Verträglich mit Kindern: ja, ab Teenager-Alter
Kann alleine bleiben: ja
Im Auto mitfahren: ja
Aufenthalt: 92699 Bechtsrieth
Questor wird schweren Herzens abgegeben, da sich die berufliche Situation seines
Besitzers geändert hat und er nun viele Stunden alleine bleiben muss.
Questor ist ein fitter intelligenter Dobermann. Er kennt Zielobjektsuche und Mantrailing
zur Auslastung und hat die Hundeschule besucht.
Im Haus liebt er die Ruhe, ist verschmust und anhänglich und kennt keinen Futterneid.
Er zerstört nichts, fährt gerne Auto und hat kein Problem mit Besuchern.
Im Garten bewacht er das Grundstück und bellt, wenn jemand vorbei kommt.
Questor hat kein Problem einen Maulkorb zu tragen, den er oft beim Spaziergang trägt.
Autos sind für ihn kein Problem. Bei Fahrradfahrern, Inlineskatern, Joggern und schreienden
Kindern, z.B. auf dem Roller, mag er nicht und versucht hinter ihnen her zu gehen.
Er hat inzwischen eine Leinenaggression entwickelt und es ist wichtig in Ruhe mit Questor
daran zu arbeiten. Versucht man ihn hart zu korrigieren leitet er seine Aggression auf den
Hundeführer um. Dadurch ist es vor vielen Jahren zu einem Beißvorfall gegen den Halter
gekommen.
Spaziergänge in ruhiger Umgebung ohne Begegnungen stellen kein Problem dar.
Für Questor suchen wir erfahrene Hundehalter, die sich mit Leinenaggression auskennen
und mit Questor daran arbeiten. Gerne darf eine souveräne Hündin im Haushalt leben.
Er wird nicht zu einer Familie mit Kindern vermittelt.
Wir wünschen uns eine ruhige Wohngegend und ein Haus mit eingezäuntem Grundstück für
ihn.
Weitere Informationen:
Dobermann-Nothilfe e.V.
Ilka Brinkmann
ilkabrinkmann@gmx.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.