ID-Nummer356727
Tierheim NameInternationaler Tierschutzverein Grenzenlos e.V.
RufnameHOLGER
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 9 Jahre
,
3 Monate
Farbegrau
im Tierheim seit21.03.2021
letzte Aktualisierung21.03.2021
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Update: Holger kann sofort nach Deutschland kommen.
Holger stammt aus dem selben Haushalt wie Anne. Er wurde krank, war voller Parasiten und wurde halb verhungert gerettet und im Tierheim von Kosicse / Slowakei aufgenommen. Anne hat bereits ein Zuhause gefunden, der ITV Grenzenlos möchte nun auch Holger helfen.
Holger ist ein netter und freundlicher Hund. Er genießt die Fürsorge – besonders gutes und regelmäßiges Essen. Er ist ein ruhiger Hund und deshalb passt er auch zu ruhigen, gern älteren Menschen. Natürlich braucht er Bewegung. Er schätzt Spaziergänge, aber lange Wanderungen sind nichts für ihn. Holger versteht sich problemlos mit Hündinnen, mit Rüden nach Sympathie. Der friedliche Holger ist stubenrein und lässt sich von den Pflegern alles gefallen. Er ist nie aggressiv.
Leider leidet Holger an mehreren Krankheiten (trockene Augen, Schilddrüsen- und Nierenunterfunktion). Die Behandlungen bestehen aus regelmäßigen Medikamentengaben und Kontrolluntersuchungen. Es ist jedoch nichts Schreckliches und die Prognosen sind gut. Es ist definitiv kein Grund, Holger keine Chance auf ein neues Leben zu geben. Für die Medikamente und die Kontrolluntersuchungen würde bei Bedarf ein Mitglied des ITV Grenzenlos die Patenschaft übernehmen.
Wegen seiner Vergangenheit sieht der liebe Kerl älter aus, als er ist. Er wurde im April 2013 geboren und ist seit dem 22.04.2020 im Tierheim. Holger ist 48 cm groß und wiegt 19 kg. Er ist gechipt, geimpft und kastriert. Vor der Ausreise bekommt er noch einen Blutschnelltest.
Bitte rufen sie an, wenn sie Holger helfen möchten: 05071 – 4126 oder 0162 9809498.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.